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Hendrik Munsonius

    1 janvier 1973
    Die Kirche und ihr Recht
    Die juristische Person des evangelischen Kirchenrechts
    Evangelisches Kirchenrecht
    Kirche und Recht
    Das Amtsparadox
    Göttinger Gutachten III
    • Göttinger Gutachten III

      Kirchenrechtliche Gutachten in den Jahren 2000-2008. Erstattet vom kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland

      • 437pages
      • 16 heures de lecture

      Mit diesem Band liegen erneut bisher nicht abgedruckte Gutachten des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vor. Der Band erscheint anläßlich des Wechsels in der Institutsleitung 2008. Ausgewählt wurde etwa die Hälfte der im Zeitraum von 2000-2008 erstatteten Gutachten des Instituts. Zusammen mit den Gutachtenbänden 14, 30, 48 und 69 der Reihe "Jus Ecclesiasticum" sind nun insgesamt mehr als sechzig Jahre der gutachtlichen Arbeit des Instituts dokumentiert. Die Stellungnahmen setzen sich mit Grundsatzproblemen auseinander, die in der praktischen kirchlichen Arbeit auftreten. So werfen Reformen in der Kirche Fragen nach den Grundlagen kirchlicher Leitungsstrukturen auf. Die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Diakonie nötigt sie zu Veränderungen ihrer Organisationsstruktur, wodurch auch ihr Verhältnis zur Kirche betroffen ist. Ein verändertes gesellschaftliches und politisches Umfeld wirkt sich auf den Religionsunterricht und die universitäre Theologie aus. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung berühren den Schutz des Seelsorgegeheimnisses. Diese und andere Fragestellungen nötigen zu einer Vergewisserung über die Grundlagen des Kirchen- und Staatskirchenrechts. Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht, Kirchensteuer - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.

      Göttinger Gutachten III
    • Das Amtsparadox

      Vom Amt und seinem "Ethos"

      • 306pages
      • 11 heures de lecture

      Die Untersuchung beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen der Objektivität des Amtes und der Subjektivität seiner Inhaber. Hendrik Munsonius rekonstruiert das Amt durch sozialwissenschaftliche Analysen und die Vorgaben des Grundgesetzes. Dabei wird die Gemeinwohlbindung des Amtes im politischen Prozess konkretisiert und rechtlich verankert. Die Studie zeigt, wie die Anforderungen des Amtes mit den persönlichen Interessen der Amtsinhaber in Einklang gebracht werden können. Das Amtsparadox wird nicht nur als Problem, sondern auch als produktives Element für das verfassungsstaatliche Ämterwesen betrachtet.

      Das Amtsparadox
    • Das vielfaltige kirchliche Handeln ist eingebettet in rechtliche Rahmenbedingungen, die die Moglichkeiten fur dieses Handeln eroffnen und begrenzen. Dazu gehoren das allgemein geltende Recht, das staatliche Religionsrecht, das herkommlich auch als Staatskirchenrecht bezeichnet wird, und das von der Kirche selbst gesetzte Kirchenrecht. Durch das Recht werden Kooperation ermoglicht und Konflikte reguliert. Der Band entfaltet die Grundlagen des relevanten staatlichen und kirchlichen Rechts und stellt fur die kirchlichen Handlungsfelder die jeweils geltenden Reglungen dar. Er erschliesst so eine Querschnittsmaterie kirchlicher Praxis.

      Kirche und Recht
    • Die Kirche gibt sich durch ihr Recht eine verbindliche Ordnung für ihr Handeln, ermöglicht so Kooperation und regelt Konflikte. In diesem Buch werden Grundlagen und Grundzüge des evangelischen Kirchenrechts entfaltet, so dass eine substantiierte Auseinandersetzung über die Legitimität der kirchlichen Ordnung möglich wird. In die kirchliche Ordnung können Menschen als Kirchenmitglieder und als ehrenamtlich oder beruflich Tätige einbezogen sein. Dabei ergeben sich jeweils spezifische Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten. Das Handeln vollzieht sich in ausdifferenzierten Strukturen der verfassten Kirche und der ihr zugeordneten Organisationen. Auf diese Weise findet die Kirche jeweils konkrete Gestalt. Zugleich wird ein geordneter Zusammenhang zwischen den einzelnen Einheiten hergestellt. Das Ziel dabei ist stets das geistlich angemessene gemeinschaftliche Handeln.

      Evangelisches Kirchenrecht
    • Die evangelischen Rechtsordnungen sind bisher kaum in der Lage, die Formenvielfalt der Organisationen, die an der kirchlichen Arbeit teilnehmen, angemessen zu erfassen. Der Begriff der juristischen Person des Kirchenrechts dient dazu, genauer zu beschreiben, wie Organisationen als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche in die kirchliche Rechtsordnung einbezogen sind. Ausgehend von theologischen Grundlagen und bestehenden Normen des Kirchenrechts untersucht Hendrik Munsonius, durch welche Voraussetzungen und Folgen der Status als juristische Person des Kirchenrechts bestimmt ist. Dabei geht es um den Geltungsbereich von Kirchengesetzen, die Beteiligung an Rechtsetzungsverfahren und die Reichweite der kirchlichen Aufsicht. Von der Rechtsstellung nach staatlichem Recht ist dieser Status zu unterscheiden, wenn auch Wechselwirkungen zwischen kirchlicher und weltlicher Rechtsstellung einbezogen werden.

      Die juristische Person des evangelischen Kirchenrechts
    • Die Kirche und ihr Recht

      Eine Einführung

      „Die Kirche und ihr Recht“ bietet eine kurze und elementare Einführung in die Grundbegriffe des Kirchenrechts. Die Kirche sei eine „fortwährende Praxis. Sie existiert, indem sie handelt. Und das Recht dient der Kirche zur Verwirklichung ihres Handelns“: Von hier aus erläutert der Kirchenrechtler und Theologe Hendrik Munsonius unter anderem die Grundvollzüge kirchlichen Handelns, Besonderheiten des Kirchenrechts im Unterschied zu staatlichem Recht, kirchliche Strukturen und Verfahren wie Visitation, Verwaltung und Rechtsprechung.

      Die Kirche und ihr Recht
    • Reformation und Gegenwart

      Evangelisches Profil durch ein vierfaches „Allein“?

      Der Gehalt „reformatorischer Theologie“ wird oft durch eine Reihe von „Allein“-Aussagen zusammengefasst: allein Christus (solus Christus), allein aus Gnade (sola gratia), allein durch Glauben (sola fide), allein durch die Schrift (sola scriptura). Kann mit diesen Begriffen prägnant ausgedrückt werden, was gegenwärtiges (evangelisches) Christentum bedeutet? Die Beiträge dieses Bandes gehen der Frage in systematischer, historischer und ökumenischer Perspektive nach.

      Reformation und Gegenwart
    • Religion ist ein Phänomen, das wie wenige andere höchst divergierende Haltungen und Reaktionen auslöst - zwischen Identifikation, Selbstverständlichkeit, Gleichgültigkeit und Gereiztheit. Gegenwärtig stellt die Bewältigung der religiös-weltanschaulichen Pluralität für die Individuen, die Gemeinschaften sowie Staat und Gesellschaft eine besondere, in diesem Ausmaß bisher unbekannte und nicht erwartete Herausforderung dar. Die in diesem Band versammelten Beiträge beleuchten das Verhältnis von Religionsgemeinschaften, Gesellschaft und Staat aus historischer, religionsrechtlicher und kirchlicher Perspektive. Dabei geht es Hendrik Munsonius um eine Vermittlung zwischen dem Anliegen und Selbstverständnis der (evangelischen) Kirche und dem für Deutschland geltenden religionsrechtlichen Arrangement. Es soll gezeigt werden, wie staatliche, gesellschaftliche und kirchliche Erwartungen zu einem freiheitlichen und pluralitätsfähigen Ausgleich kommen können. Das bestehende Religionsrecht mag so seine Zukunftsfähigkeit erweisen.

      Öffentliche Religion im säkularen Staat