Rechtsfindung im Verwaltungsrecht
Grundlegung einer Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts als Methode der Verwaltungsrechtsdogmatik.
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Der Autor entwirft eine rationale Methodenlehre für das Verwaltungsrecht, die sich auf die Rechtsfindung konzentriert, also auf die Auslegung von Gesetzen und die Begründung ungeschriebener Rechtssätze bei fehlenden gesetzlichen Regelungen. Zunächst klärt Park die Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Methodenlehre, indem er den Begriff des Verwaltungsrechts definiert und die gesetzliche Normierung analysiert. Im zweiten Teil wird der Wandel der Rechtsfindungsmethode in Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsrechts von der Entstehungsphase über die Weimarer Zeit bis zur Gegenwart betrachtet, um Orientierungspunkte für eine rationale Methodenlehre zu gewinnen. Park behandelt die Überwindung der klassischen Rechtsquellenlehre sowie die Analyse und Fortschreibung von H. J. Wolffs Lehre über Rechtsgrundsätze, die an die Prinzipientheorien von Ralf Dreier und Robert Alexy anknüpfen. Dies führt zur Entwicklung einer Prinzipientheorie des Verwaltungsrechts, deren zentrale These besagt, dass die Rechtsfindung durch die Abwägung zwischen verwaltungseinschränkenden und -begünstigenden Prinzipien erfolgen soll. Die Methode umfasst die Ermittlung von Prinzipien zu dogmatischen Rahmenthemen, die Herausarbeitung von Abwägungselementen, die Typenbildung und die Feststellung von Vorrangbedingungen. Damit wird das System der Verwaltungsrechtsdogmatik rekonstruiert.
