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Daniel Callejon

    Stromerzeugung aus "erneuerbaren Energien"
    Klimaschutzrecht
    • Klimaschutzrecht

      KSG, TEHG, BEHG

      Zum WerkDas neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das mit Gesetz vom 18. August 2021 umfänglich geändert wurde, dient dazu, die Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Klima-Zielvorgaben zu erreichen, insbesondere die Verringerung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Zugleich soll damit auch das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 verfolgt werden.Letzterem Ziel dient auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Es bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen und ist vor allem für solche industriellen Tätigkeiten relevant, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden.In engem Zusammenhang mit KSG und TEHG steht das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses Gesetz soll die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll das Gesetz zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung dieser drei zentralen Klimaschutzgesetze.In einer dem Kommentar vorangestellten Einführung wird dabei ein kompakter systematischer Überblick zum gesamten internationalen und nationalen Klimaschutzrecht gegeben. Außerdem wird das Zusammenwirken der drei Regelungswerke KSG, TEHG und BEHG dargestellt.Vorteile auf einen Blick drei fundierte Kommentierungen in einem Band Berücksichtigung internationaler und europäischer Klimaschutzvorgaben sowie der Klimaschutz-Entscheidung des BVerfG vom 24. März 2021 und dem Änderungsgesetz vom 18. August 2021 systematische Einführung in das Klimaschutzrecht ZielgruppeAlle im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiarinnen und -justitiare, Verbände, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und die Verwaltungsrichterschaft.

      Klimaschutzrecht
    • Stromerzeugung aus "erneuerbaren Energien"

      Planungs- und energierechtliche Vorgaben im spanisch-deutschen Rechtsvergleich

      Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird – nicht erst seit der Energiewende – in vielen europäischen Staaten vorangetrieben. Die Vollendung des Energiebinnenmarktes verläuft allerdings nur schleppend. Für in- und ausländische Investoren ist es daher entscheidend, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Staaten existieren. Deutschland und Spanien gehören im Bereich der „grünen“ Stromerzeugung zu den führenden Nationen. Die Arbeit hat sich daher dem Ziel verschrieben, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Spanien auseinanderzusetzen und diese einer rechtsvergleichenden Analyse anhand der Rechtslage in Deutschland zu unterziehen. Neben Regelungen zur Planung und dem Bau von EE-Anlagen werden auch die Förderregime solcher Technologien wissenschaftlich ausgeleuchtet.

      Stromerzeugung aus "erneuerbaren Energien"