Zum WerkDie VgV konkretisiert und ergänzt die vergaberechtlichen Regelungen des 4. Teils des GWB um die wesentlichen Verfahrensvorschriften und ist daher für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland von zentraler Bedeutung. Das Werk bietet eine umfassende Kommentierung der Regelungen der VgV, auch unter Berücksichtigung der seit Inkrafttreten der VgV ergangenen Rechtsprechung und der unionsrechtlichen Vorgaben, und stellt damit eine unentbehrliche Handreichung für die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe dar.Vergaben unterhalb eines bestimmten Auftragswerts (EU-Schwellenwert) sind nach den Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchzuführen, die ebenfalls vollständig und mit ihren jeweiligen Bezügen zu den VgV-Regelungen praxisnah erläutert werden.Vorteile auf einen Blick praxisnahe Kommentierung mit wissenschaftlicher Fundierung. Vergabeverfahren ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte werden umfassend und in einem einheitlichen Werk behandelt. Berücksichtigung der vergaberechtlichen Erleichterungen im Zuge der Covid-19-Pandemie. Zur NeuauflageDie Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Neben der sich ausdifferenzierenden Spruchpraxis zu den im Rahmen der Vergaberechtsreform geänderten Vorschriften werden insbesondere die Erleichterungen für Vergabeverfahren, die im Zuge der Covid-19-Pandemie eingeführt wurden, behandelt.ZielgruppeFür Juristinnen und Juristen sowie Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, die Auftragsvergaben nach der VgV und der UVgO durchführen; ferner Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bieterinnen und Bieter und ihre Berater, die Rechtsanwaltschaft sowie Mitglieder der Vergabekammern und Vergabegerichte.
Marie Ackermann Livres



Die Verwaltungshilfe führt in der rechtswissenschaftlichen Diskussion ein Zwitterdasein. Zum einen ist sie eine Figur des öffentlich-rechtlichen Staatshaftungsrechts, zum anderen wird sie als zivilrechtliches Ergebnis funktionaler Privatisierungen gesehen. Dabei geht es im Kern um die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Recht. Die Analyse der verschiedenen Ansätze und der verfassungsrechtlichen Grenzen sowie die Abgrenzung zur Beleihung und zur Privatisierung führen zu dem Ergebnis, dass Verwaltungshilfe die Unterstützung der Verwaltung bei der Erfüllung von Staatsaufgaben ist. Der Verwaltungshelfer leistet eine schlichte Handlung zu einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Bürger. Diese Handlung ist rechtsverhältnisakzessorisch zu beurteilen. Da sich die Verwaltungshilfe in zwei Rechtsverhältnissen – dem privatrechtlichen Bedarfsdeckungsgeschäft zwischen Verwaltung und ihrem Helfer, sowie dem öffentlich-rechtlichen zwischen Verwaltung und Bürger – auswirkt, gelten jeweils unterschiedliche Maßstäbe.