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Manfred Heinrich

    Verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten im Hochschulinnenbereich
    Ein geflügeltes Wort kann auch eine Ente sein.
    Medienstrafrecht
    Strafrecht Besonderer Teil
    Strafrecht Besonderer Teil
    Strafrecht - Besonderer Teil Bd. 1 + Bd. 2 - Paket
    • Strafrecht - Besonderer Teil Bd. 1 + Bd. 2 - Paket

      Bd. 1: Besonderer Teil ohne Vermögensdelikte und Bd. 2: Vermögensdelikte

      • 868pages
      • 31 heures de lecture

      Der Fokus des Lehrbuchs liegt auf Nichtvermögensdelikten, die für Studium und Examen relevant sind. Es werden Verbrechen und Vergehen detailliert behandelt, wobei stets Verbindungen zum Allgemeinen Teil hergestellt werden. Anhand von Fällen und Beispielen wird eine tiefgehende Problemanalyse präsentiert. Zusammen mit einem weiteren Band zu Vermögensdelikten bietet es ein umfassendes Standardwerk. Es richtet sich sowohl an Anfänger zur Einführung als auch an Fortgeschrittene, Referendare und Praktiker zur Vertiefung ihres Wissens.

      Strafrecht - Besonderer Teil Bd. 1 + Bd. 2 - Paket
    • Strafrecht Besonderer Teil

      Band 1: Besonderer Teil ohne Vermögensdelikte

      • 440pages
      • 16 heures de lecture

      Der Fokus liegt auf den Nichtvermögensdelikten, die für Studium und Examen von Bedeutung sind, und beleuchtet deren Zusammenhänge mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. Durch die anschauliche Darstellung von Fällen und Beispielen werden komplexe Probleme eingehend behandelt. Dieser Band, zusammen mit dem Studienbuch zu den Vermögensdelikten, bietet sowohl Anfängern eine fundierte Einführung als auch Fortgeschrittenen, Referendaren und Praktikern die Möglichkeit zur Wiederholung und Vertiefung ihres Wissens.

      Strafrecht Besonderer Teil
    • Strafrecht Besonderer Teil

      Band 2: Vermögensdelikte

      • 428pages
      • 15 heures de lecture

      Fokussiert auf Eigentums- und Vermögensdelikte, bietet das Lehrbuch eine umfassende Analyse relevanter Verbrechen und Vergehen, stets mit Verweisen zum Allgemeinen Teil. Durch praxisnahe Fälle und detaillierte Problembehandlungen wird das Thema anschaulich vermittelt. Band 2 ergänzt den ersten Band des Studienbuchs und bildet zusammen ein aktuelles Standardwerk für Studierende, Referendare und Praktiker, das sowohl eine fundierte Einführung als auch Möglichkeiten zur Vertiefung und Wiederholung bietet.

      Strafrecht Besonderer Teil
    • Das Studienbuch bietet einen umfassenden Überblick über die "Neuen Medien" und klassische Medien wie Presse, Film und Fernsehen. Es behandelt grundlegende Fragen, relevante Straftatbestände im Strafrecht sowie Vorschriften des Urheberstrafrechts, der Landespressegesetze und des Jugendschutzgesetzes.

      Medienstrafrecht
    • Die heute herrschende, sich am Gedanken der Tatherrschaft orientierende Täterschaftslehre vermag ebensowenig zu überzeugen wie die noch immer im Sinne weitreichenden grundsätzlichen Dissenses in sich zerrissene Einwilligungslehre. Daher soll unter grundsätzlicher Parallelisierung von Täterschafts- und Einwilligungslehre der Gegenentwurf einer umfassenden Lehre von der täterschaftlichen Tatbestandsverwirklichung entwickelt werden. Er soll es ermöglichen, eine in dieser Hinsicht homogene und inhaltlich konsistente Beurteilung gerade auch all der Fallgruppen vorzunehmen, bei denen entweder täterseitig mehrere Personen am Geschehen teilhaben oder in denen neben einer tatfördernd in Erscheinung tretenden opferfremden Person auch das Opfer selbst dem Geschehen in besonderer Weise Vorschub leistet, und zwar ohne dabei zu differenzieren in hier die Anwendung einer „Täterschaftslehre“ und dort die einer davon unabhängigen „Einwilligungslehre“. Aufbauend auf dem Gedanken des „Rechtsgutszugriffs“ wird dabei das Kriterium der „Entscheidungsträgerschaft“ als maßgeblicher Beurteilungsmaßstab für täterschaftliches Verhalten herausgearbeitet. Für Rechtsanwälte, Strafrichter, Strafverteidiger, Staatsanwälte.

      Rechtsgutszugriff und Entscheidungsträgerschaft
    • Das von Volker Krey begründete und von Manfred Heinrich fortgeführte Lehrbuch ist eine "systematisch-induktive", d.h. zwar systematisch aufgebaute, aber weitgehend von Fällen und Beispielen ausgehende Darstellung des Strafver-fahrensrechts. Es ist als gründliche Lehrdarstellung in nunmehr einem Band für Studium und Referendariat bestens geeignet; es leistet aber auch dem straf-prozessualen Praktiker bei Wiederholung und Vertiefung gute Dienste. Das in der 1. Auflage noch zweibändige Lehrbuch wurde in der 2. Auflage zu einem Band zusammengefasst.

      Deutsches Strafverfahrensrecht