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Jürg Marcel Tiefenthal

    Kantonale Polizeihoheit
    Kantonales Polizeirecht der Schweiz
    • Das Handbuch «Kantonales Polizeirecht der Schweiz» behandelt die Fragen der Praxis, insbesondere die polizeilichen Aufgaben und deren Zuständigkeitsrahmen. Der polizeiliche Grundauftrag sowie die Anforderungen an das polizeiliche Handeln werden ebenso erläutert wie die polizeilichen Generalklauseln. Alle behandelten Themen der Praxis werden rechtsvergleichend dargestellt und die Schnittstelle zwischen der polizeigesetzlich geregelten Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung strukturiert analysiert. Im Detail werden sämtliche Standardmassnahmen, die Zwangsmassnahmen, die besonderen Massnahmen der verdeckten Vorermittlung und die Datenbearbeitung besprochen. Wissenschaft, rechtsanwendende Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Studierende erhalten auf diese Weise einen verständlichen Zugang zu einer in vielerlei Hinsicht nur schwer fassbaren Rechtsmaterie. Autor: Dr. iur. Jürg M. Tiefenthal

      Kantonales Polizeirecht der Schweiz
    • Kantonale Polizeihoheit

      Eine systematische Darstellung des kantonalen Polizeirechts anhand des Schaffhauser Polizeigesetzes

      Die vorliegende Publikation widmet sich der Frage, welchen tatsächlichen Inhalt die originäre kantonale Polizeihoheit (noch) aufweist. Diese wird zunächst verfassungsgeschichtlich hergeleitet und in das Gefüge des geltenden, übergeordneten Bundesrechts eingeordnet. Zugleich zeigt das Werk die Auswirkungen der verschiedenen Formen der internationalen Polizeikooperation auf. Im Rahmen des besonderen Teils wird der konkrete Regelungsinhalt des kantonalen Polizeirechts anhand der Normen des Schaffhauser Polizeigesetzes, das ein typisches Beispiel für ein kantonales Polizeigesetz bildet, vertieft dargestellt und umfassend interkantonal verglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verdeutlichung bestehender Interdependenzen zum eidgenössischen und internationalen Recht. Die kohärente und lückenlose Gesamtdarstellung dient sowohl Polizei- bzw. Verwaltungsbehörden als auch Gerichtspraxis und Lehre.

      Kantonale Polizeihoheit