Volker H. Grabis Livres




Seit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO für die Immobiliardarlehnsvermittlung. Die 34c-Vermittler können von einer »Alten-Hasen-Regelung« profitieren. Wer seit dem 21.03.2011 ununterbrochen als Immobiliardarlehnsvermittler tätig ist, darf sich als »Alter Hase« und »sachkundig« bezeichnen. Doch wie weist man die ununterbrochene Tätigkeit nach? Die beste Lösung: den Sachkundenachweis durch die Sachkundeprüfung »Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehnsvermittlung IHK« vor einer IHK erlangen. Die optimale Unterstützung bietet das Werk von Wolters Kluwer. In der 3. Auflage, die im August 2018 erscheint, wurden in Zusammenarbeit mit Fachautor Volker Grabis die Neuerungen zum Geldwäschegesetz (GWG), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Altersvermögensgesetz (AVmG) und Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV) berücksichtigt. Auch alle anderen Inhalte, wie statistische Daten, wurden aktualisiert. Leser werden auf die IHK-prüfungsrelevanten Fragestellungen basierend auf dem Rahmenlehrstoffplan bestens vorbereitet und können ihr Wissen über eine integrierte Lernkontrolle überprüfen. So steht einem erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nichts im Wege.
Ab dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO, wenn sie sich weiterhin im Geschäftsfeld der Immobiliardarlehnsvermittlung tummeln wollen. Die 34c-Vermittler profitieren gegebenenfalls von einer „Alten-Hasen-Regelung“. Wer schon seit dem 21.03.2011 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig als Immobiliardarlehnsvermittler tätig ist, darf sich als „Alter Hase“ und auch als „sachkundig“ bezeichnen. Doch wie weist der Vermittler seine ununterbrochene Tätigkeit nach? Die beste aller Entscheidungen: Sie erlangen den Sachkundenachweis durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehnsvermittlung IHK“ vor einer IHK. Ob Sie wirklich fit für die Sachkundeprüfung sind, können Sie mit der Lernkontrolle von Wolters Kluwer herausfinden. Volker H. Grabis, Fachwirt für Finanzberatung sowie seit 1995 Trainer und Coach, hat über 200 Fragen und Antworten zu den verschiedenen Wissensbereichen wie z. B. Grundlagen des Immobilienrechts, staatliche Förderungen für Immobilieneigentümer oder Finanzierung von Immobilien zusammengetragen – immer ganz nah am Rahmenlehrstoffplan der IHK
Seit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO, um im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung tätig zu sein. Vermittler, die seit dem 21.03.2011 ununterbrochen als solche arbeiten, können sich als „Alter Hase“ und „sachkundig“ bezeichnen. Um die ununterbrochene Tätigkeit nachzuweisen, ist der Erwerb des Sachkundenachweises durch das Ablegen einer Prüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ vor einer IHK die beste Entscheidung. Die optimale Unterstützung für Vermittler und Finanzdienstleister bietet das Werk „Die IHK-Sachkundeprüfung für Wohnimmobilienkreditvermittler nach § 34i GewO“ von Wolters Kluwer in Zusammenarbeit mit Volker Grabis, jetzt in der 2. Auflage. Der Leser wird auf Basis des Rahmenlehrstoffplans auf die IHK-prüfungsrelevanten Themen vorbereitet und kann sein Wissen durch eine integrierte Lernkontrolle überprüfen. Damit steht einem erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nichts im Wege. Das Buch wurde entsprechend der IHK-Sachkundeprüfung und der seit Mai 2016 geltenden ImmVermV aktualisiert, sodass die prüfungsrelevanten Informationen besonders hervorgehoben sind.