Das Lehrbuch vermittelt in einem Band den examensrelevanten Stoff des Zivilrechts. Ausgehend von der Idee gleicher Freiheit verstanden als Selbstbestimmung (das Eigene nach Belieben verwenden zu können) und Austauschgerechtigkeit rekonstruiert der Autor im Wesentlichen das sog. Bürgerliche Vermögensrecht. Die Stringenz in der Darstellung ermöglicht eine kompakte, konzentrierte und ebenso vertiefte Darstellung der ersten drei Bücher des BGB auf Examensniveau. Auch und gerade dort, wo die Rekonstruktion nicht gelingen kann, etwa bei der Gefährdungshaftung oder der Irrtumsanfechtung, gelangen die Leserin und der Leser zu einem vertieften Verständnis unserer durch Privatrecht strukturierten Gesellschaftsordnung.
Florian Rödl Livres




Eingriffe in die Tarifautonomie. Ausgehend von einer fundierten Darstellung der krisenpolitischen Agenda der Europäischen Union, die sich wesentlich auf eine produktivitätsorientierte Flexibilisierung der Lohnkosten orientiert, zeigen die Autoren, an welchen Stellen es in den Krisenländern durch die Vorgaben der Union zu Eingriffen in die Tarifautonomie kam. Diese Maßnahmen werden im Lichte des Art. 28 der Europäischen Grundrechtecharta untersucht. Es wird nachgewiesen, dass einige der Eingriffe, insbesondere wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, rechtswidrig sind. Diese Feststellung wird zugleich mit verschiedenen Rechtsschutzoptionen unterlegt. In seiner systematischen Einordnung der Krisenpolitik im kollektiven Arbeitsrecht und deren rechtlichen Bewertung setzt die Broschüre Maßstäbe, die nicht nur für die wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern auch im Rahmen der künftigen politischen Agenda der Europäischen Union Beachtung finden sollten.
Gerechtigkeit unter freien Gleichen
Eine normative Rekonstruktion von Delikt, Eigentum und Vertrag
Was rechtfertigt das geltende Privatrecht? Dies entfaltet die Arbeit am Beispiel der Kerninstitutionen von Delikt, Eigentum und Vertrag. Um nicht alsbald in der hermeneutischen Sackgasse der herrschenden Wertungsjurisprudenz zu enden, wird die Untersuchung von der Frage angetrieben, welche normativen Ideen die kohärenteste Begründung für die Regeln des geltenden Rechts liefern würden. Die ökonomische Analyse bietet die Steigerung des Wohlstands an. Aber damit verfehlt sie das geltende Privatrecht schon im Ansatz. Als tragfähig erweisen sich stattdessen die als längst überwunden geltenden Ideen gleicher Freiheit und ausgleichender Gerechtigkeit. Doch damit haftet dem geltenden Privatrecht zugleich ein fundamentales Defizit an, das in der öffentlich-rechtlichen Einhegung des Privatrechts reflektiert ist. Der hier präsentierte Ansatz einer „normativen Rechtstheorie“ liegt auf der Schnittstelle von Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik und macht beide füreinander fruchtbar.