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Barbara Krull

    111 Orte am Kaiserstuhl, die man gesehen haben muss
    111 Orte im Elsass, die man gesehen haben muss
    Die Vollstreckungsübernahme nach § 49 Abs. 3 und § 54a IRG.
    • Die Vollstreckungsübernahme nach § 49 Abs. 3 und § 54a IRG.

      Die Ausnahmeverfahren der Vollstreckungsübernahme, ihre rechtsstaatlichen Grenzen und der Schutzanspruch des Verurteilten.

      • 305pages
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      Es wird die Frage untersucht, ob die Ausnahmeregelungen der Vollstreckungsübernahme gem. 49 Abs. 3 und 54a IRG legitime Rechtsgrundlagen für den Eingriff in das Recht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG darstellen. Problematisch an diesen Regelungen erscheint vor allem, dass durch diese ein Eingriff auf deutschem Staatsgebiet zugelassen wird, der nach rein innerstaatlichem Recht nicht möglich gewesen wäre und teilweise auch Restzweifel an der Schuld des Verurteilten vor Übernahme der auswärtigen Strafe bestehen können. Ebenfalls von Interesse ist, inwieweit der Betroffene einen Anspruch auf Vornahme und Leistung der Ausnahmevollstreckungsübernahme haben kann. Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Die Vollstreckungsübernahme im Rahmen internationaler Zusammenarbeit Grundlagen Regelverfahren der Vollstreckungsübernahme 2. Die Regelungen des § 49 Abs. 3 und § 54a IRG sowie die Legitimation der Vollstreckung Grundstruktur der Ausnahmeregelungen der Vollstreckungsübernahme Voraussetzungen der Ausnahmeregelungen Legitimation der Vollstreckung eines eigenen Rechtsstandards widersprechenden Urteils Ergebnis 3. Die Anwendung von § 49 Abs. 3 und § 54a Abs. 1 IRG im Lichte verfassungsrechtlicher Vorgaben Generalvorbehalt des ordre public Anwendungsbereich des § 49 Abs. 3 IRG im Lichte der Verfassung Anwendungsbereich des § 54a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 IRG im Lichte der Verfassung Schutz des zukünftigen Rechtshilfeverkehrs Ergebnis 4. Der Anspruch des Inhaftierten auf Vollstreckungsübernahme Allgemeine Schutzpflichten der Bundesrepublik Deutschland Besondere Schutzpflichten der Bundesrepublik Deutschland gegen Eingriffe auswärtiger Staaten (sog. extraterritorialer Auslandsschutz) Anspruch auf Vornahme der Ausnahmevollstreckungsübernahme Ergebnis Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis

      Die Vollstreckungsübernahme nach § 49 Abs. 3 und § 54a IRG.
    • Eine Grenzregion zwischen Frankreich und Deutschland, die ihre ganz eigene Identität entwickelt das Elsass. Von 1871 bis nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Menschen viermal ihre Nationalität wechseln. Dass dies eine besondere Kultur hervorgebracht hat, die in vielen Traditionen heute noch bunt gepflegt wird, erfährt jeder Besucher lebendig und unmittelbar. Wer gern Vertrautem nachspürt, um dann doch von etwas ganz anderem überrascht zu werden, ist hier richtig. Es gibt viel zu entdecken!

      111 Orte im Elsass, die man gesehen haben muss
    • Ursprünglich ein Vulkan, ist der Kaiserstuhl jetzt ein kleines Gebirge zwischen Schwarzwald und Vogesen. Und eine Region, in der heute noch die meisten Menschen mit dem Weinbau verbunden sind. Besondere Gesteinsvorkommen findet man hier noch genauso wie kulturelle Eigenarten, beeindruckende Lößgassen wie jahrhundertealte Fischertraditionen am Rhein. Und wer hat den Bienenfresser, die Smaragdeidechse oder die Gottesanbeterin schon aus nächster Nähe gesehen?

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