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Carsten Gebel

    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
    Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG
    • Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG

      Ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

      Nicht ohne den Betriebsrat. In vielen Angelegenheiten von Unternehmen hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Seine Bestimmungsrechte sind in § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Sie betreffen Pausen, Überstunden, Personalfragen und auch wirtschaftliche Aspekte. Alles auf einen Blick: Im vorliegenden Sammelband stellen Ihnen die Arbeitsrechtsanwälte Carsten Gebel, Jean-Martin Jünger und Gero Schneider detailliert den konkreten Gestaltungsspielraum der betrieblichen Arbeitnehmervertretung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten vor. Dabei geben sie ihren Lesern die Gelegenheit, das erworbene Know-how auch gleich anzuwenden: Anhand zahlreicher Praxisfälle können Sie Ihre Kenntnisse selbst überprüfen – Auflösungen der Beispielfälle gibt es am Schluss.

      Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG
    • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

      Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG

      Nicht ohne den Betriebsrat! In vielen sozialen Angelegenheiten von Unternehmen hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Seine Mitbestimmungsrechte sind in § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Sie betreffen Pausen, Überstunden, Kurzarbeit, Urlaubsplan, Arbeitsniederlegung und einige Bereiche mehr. In der vorliegenden Fachpublikation stellen Ihnen die Arbeitsrechtsanwälte Carsten Gebel und Jean-Martin Jünger detailliert den konkreten Gestaltungsspielraum der betrieblichen Arbeitnehmervertretung vor. Dabei geben sie ihren Lesern die Gelegenheit, das erworbene Know-how auch gleich anzuwenden: Anhand zahlreicher Praxisfälle können die Leser ihre Kenntnisse selbst überprüfen – Auflösungen der Beispielfälle gibt es am Schluss.

      Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten