Dieser Tagungsband beinhaltet die Beiträge, die aus der ersten Tagung des IPR-Nachwuchses in Bonn im Frühjahr 2017 hervorgegangen sind. Seit Savigny wurde das in Zentraleuropa herrschende Kollisionsrecht traditionell als 'werteneutral' verstanden, da es das in der Sache anwendbare Sachrecht nur koordinieren soll. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass auch das Kollisionsrecht bestimmte materiellrechtliche Wertungen und Ergebnisse fördern oder verhindern kann. Die Beiträge widmen sich den unterschiedlichen Möglichkeiten und Aspekten des Zusammenspiels von politischen Zielsetzungen mit dem Kollisionsrecht. Es wird auf 'traditionelle' politische Elemente des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts eingegangen, insbesondere den verfahrens- und kollisionsrechtlichen ordre public sowie Eingriffsnormen bezogen auf Thematiken wie Menschenrechtsverletzungen, Immissions- und Datenschutz und Wirtschaftssanktionen, aber auch auf 'moderne' Tendenzen wie die Politisierung des IPR/IZVR durch die EU und den EuGH.
Susanne Lilian Gössl Ordre des livres


- 2017
- 2014
Internetspezifisches Kollisionsrecht?
Anwendbares Recht bei der Veräußerung virtueller Gegenstände
Um herauszufinden, ob das geltende Kollisionsrecht in Internetsachverhalten versagt, werden zunächst die der Veräußerung eines virtuellen Gegenstands entspringenden Rechtsfragen herausgearbeitet und als schuldvertraglicher, zessions-, gesellschafts- und urheberrechtlicher Natur qualifiziert. Im Anschluss werden die einschlägigen Kollisionsnormen und das anwendbare Recht bestimmt. Dann wird herausgearbeitet, in welchen Fällen eine Rechtsfrage bzw. der ihr zugrundeliegende Lebenssachverhalt de lege ferenda Gegenstand einer internetspezifischen Kollisionsnorm sein kann, das heißt, wie der Anknüpfungsgegenstand einer internetspezifischen Kollisionsnorm abzugrenzen ist. Im Anschluss werden die möglichen Anknüpfungspunkte geprüft, sowie die rechtlichen Grenzen einer internetspezifischen Norm. Durch Vergleich der geltenden Rechtslage mit einer solchen Kollisionsnorm lässt sich feststellen, ob und wieweit eine internetspezifische Kollisionsnorm dem geltenden IPR tatsächlich überlegen ist.