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Daniela Demko

    Umweltethik interdisziplinär
    Menschenrechte: Begründung - Bedeutung - Durchsetzung
    Zur "Relativität der Rechtsbegriffe" in strafrechtlichen Tatbeständen
    Kriegs-Recht
    Forschungsethik
    • I. Beiträge – V. Rieble: Wissenschaftsredlichkeit durch ethische Selbstlenkung oder rechtlichen Zwang? – B. Elger / S. Engel-Glatter: Wissenschaftliche Integrität: Umgang mit Daten und Publikationsethik – C. Kind: Gefährliche Forschung - Unnötige Forschung - Fehlende Forschung. Wie gefährdet Fehlverhalten in der klinischen Forschung den Patienten und wie lässt sich das vermeiden? – D. Birnbacher: Gute Früchte vom verbotenen Baum? Complicity in der medizinischen Forschung – II. Autorenverzeichnis – III. Materialien – Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - Link zur DFGDenkschrift – Wissenschaftliche Integrität - Akademien der Wissenschaften Schweiz – Anhang I gem. Punkt 1.8 der Geschäftsordnung der Kommission für wissenschaftliche Integrität (Österreich) – The European Code of Conduct for Research Integrity

      Forschungsethik
    • Kriegs-Recht

      • 253pages
      • 9 heures de lecture

      Vorwort – I. Aktuelle Beiträge – H.-L. Dornröse: Gedanken zur modernen Theorie des heutigen Krieges – O. Depenheuer: Das Bürgeropfer im Rechtsstaat. Staatsphilosophische Überlegungen zu einem staatsrechtlichen Tabu – G. Luf: Der „gerechte Krieg“ - rechtsphilosophische Überlegungen zur Renaissance eines überwunden geglaubten Konzepts – D. Demko: Die Lehre vom „gerechten Krieg“ und die Kriegsverbrechen im internationalen Strafrecht - Ein Beitrag zum Zusammenspiel von Moralphilosophie, Völkerrecht und Völkerstrafrecht – W. Hinsch: Humanitäre Interventionen: ethisch, rechtlich, politisch – II. Materialien – 1. Sun Tsu, aus: Die Kunst des Krieges – 2. Franciscus de Vitoria, aus: Vorlesungen über die kürzlich entdeckten Inder etc. – 3. Hugo Grotius, aus: Drei Bücher über das Recht des Krieges und des Friedens – 4. Quincy Wright, aus: A. Study of War

      Kriegs-Recht
    • Die Vielzahl der juristischen Auslegungsstreitigkeiten, in denen es darum geht, ob einem wortlautidentischen Begriff in verschiedenen Rechtsnormen notwendig dieselbe Bedeutung zukommen muß oder auch ein jeweils anderer Sinngehalt möglich oder geboten ist, zeigt auf, welche wichtige Rolle der Relativität der Rechtsbegriffe nicht nur in der alltäglichen Sprachverwendung, sondern gerade auch in der juristischen Fachsprache zukommt. Ziel der Arbeit ist es, neben der Darstellung der verschiedenen Erklärungsansätze zur „Relativität“ die untrennbare Beziehung der „Relativität“ zur Problematik des „Verhältnisses von Wort und Begriff“ und zur „Zusammenhangsbedingtheit“ und „Kontextbezogenheit“ der Rechtsbegriffe aufzuzeigen. Nach Darlegungen zur allgemeinen Hermeneutik als notwendige Basis der juristischen Auslegung schließt die Autorin eine Untersuchung der juristischen Auslegungscanones an, in deren Rahmen der enge Zusammenhang zwischen der teleologischen Begriffsbildung, der „Relativität“ und der „Einheit der Rechtsordnung“ sowie die Problematik der „Wortlautgrenze“ ausführlich erörtert wird. Unter Zugrundelegung des Vorranges des teleologischen Kontextfaktors, der die „Relativität der Rechtsbegriffe“ als eine normzweckspezifische Bedeutungsverschiedenheit erscheinen läßt, folgt anhand einzelner, in verschiedenen Rechtsnormen des StGB und Nebenstrafgesetzen vorkommender Begriffe eine kritische Untersuchung zum Umgang der Rechtsprechung und -lehre mit dem Begriffsrelativismus.

      Zur "Relativität der Rechtsbegriffe" in strafrechtlichen Tatbeständen
    • Vorwort – G. Haller: Die Rolle der Demokratie in Begründung, Bedeutung und Durchsetzung der Menschenrechte – G. Lohmann: Was muss man wie bei den „Menschenrechten“ begründen? – S. Kirste: Gruppenrechte als Menschenrechte – D. Demko: Universalisierung, Relativierung, Pluralisierung und Interkulturalisierung bei den Menschenrechten, im Völkerstrafrecht und im Europäischen Strafrecht – H.-J. Cremer: Verpflichtungsstrukturen der Menschenrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention – A. Donatsch: Die Umsetzung der Menschenrechte (EMRK, IPBPR) in der Praxis - aus der Sicht eines ehemaligen schweizerischen Richters – S. Beck / B. Zabel: Menschenrechte und Robotik. Zur Technologisierung des Sozialen – L. M. Peschel-Gutzeit: Kinderrechte sind Menschenrechte

      Menschenrechte: Begründung - Bedeutung - Durchsetzung
    • Die Beiträge dieses Sammelbandes gehen aus einer Ringvorlesung im Frühjahrssemester 2013 an der Universität Basel hervor. Die Herausgeberinnen und Herausgeber, tätig in der Bioethik, der Philosophie, der Theologie und in der Rechtswissenschaft, konnten Kolleginnen und Kollegen aus Basel und anderen Universitäten aus diesen und weiteren Fächern, wie der Wirtschaftswissenschaft oder der Religionswissenschaft, zur Teilnahme an der Ringvorlesung gewinnen. Die vielfältige Themenpalette der Beiträge reicht von philosophischen Fragen der Verbindung von Ethik und Ästhetik im Zusammenhang mit dem Umweltschutz über die Umweltökonomie und theologische und religionswissenschaftliche Bezüge auf eine Schöpfungsbewahrung bis hin zur kontroversen Debatte darüber, wem gegenüber der Mensch moralisch verantwortlich sei: nur dem Menschen (Anthropozentrismus) oder auch gegenüber nichtmenschlichen Lebewesen mit Empfindungsfähigkeit (Pathozentrismus) oder allen lebenden Wesen (Biozentrismus) oder sogar gegenüber der Natur insgesamt (Holismus). Die theoretischen Reflexionen zu diesen und weiteren Themen finden hierbei einen Rückbezug auf ihre praktischen Anwendungsbereiche - (etwa) von der Biodiversität über Landschaftsschutz und Städtebau bis zum Heimatgefühl.

      Umweltethik interdisziplinär