Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
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Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion wird als feststehendes Rechtsprinzip betrachtet, jedoch hinterfragt Katharina Uffmann dessen universelle Gültigkeit, insbesondere im Arbeitsrecht. Sie argumentiert, dass die dogmatische Ablehnung oft nicht zu sachgerechten Ergebnissen führt und zeigt auf, wie Methoden wie der blue-pencil-test und ergänzende Vertragsauslegung die negativen Konsequenzen mildern können. Uffmann identifiziert begriffliche Missverständnisse als Ursachen für die Reduktionsfeindlichkeit und plädiert für eine Überwindung des Verbotsdogmas zugunsten einer richterlichen Regelbildung, die einen angemessenen Interessenausgleich fördert.
