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Gerhard Donhauser

    1 janvier 1969
    Angst und Schrecken
    Das kälteste aller kalten Ungeheuer
    Psychologie, Philosophie
    Geschichte und Geschehen 3
    Geschichte und Geschehen 4
    Das Böse bleibt
    • Das Böse bleibt

      Philosophische Bewältigungsversuche einer un-heimlichen Erbschaft

      "Nicht, dass es jemals ganz und gar aus der Mode gekommen wäre, aber das Böse hat, so scheint es, Konjunktur. Als Thema zumindest, wenngleich Gutmensch landläufig als Schimpfwort gilt, oder zumindest als Bezeichnung für Menschen, die nicht weiter ernst genommen werden dürfen. Die traditionelle Heuchelei, der sich Wendungen wie „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“ verdanken, drückt sich zudem auch schon öffentlich in beeindruckend klarer Form aus. Man denke nur an Donald Trumps Reaktionen auf den Mord an Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul. Letzten Endes gehe es doch um Jobs. Aber bringt es eine zeitgemäße ethische Diskussion tatsächlich voran, bestimmte Verhaltensweisen als böse zu etikettieren oder gar von dem Bösen zu reden? Zu hören und zu lesen ist von der Existenz des Bösen in alltagssprachlichen, aber auch anderen, beispielsweise psychiatrischen oder philosophischen Zusammenhängen. Was damit gemeint ist, variiert, inhaltliche Zuschreibungen sind mannigfaltig. Generell ist an etwas Schlechtes, Übles gedacht, das im Gegensatz zum Guten steht. Beide Begriffe kommen allerdings aus religiösen Kontexten und Weltbildern. Ihnen haften insofern sehr spezifische Bedeutungen an, die jederzeit aktualisiert werden (können), sobald sich jemand ihrer bedient. Das ist ein Kernproblem jeder Rede über das Böse. Ein anderes besteht in der wechselseitigen Bedingtheit der Begriffe gut und böse, die, unabhängig von dem religiösen Erbe, das ihnen innewohnt und das vor allem in der Substantivierung schlagend wird, letzten Endes mit jedem beliebigen Inhalt gefüllt werden können. Zugleich stellt sich aber die Frage, wie gerade eine reife ethische Rede von solchen menschlichen Verhaltensweisen aussehen könnte, die im höchsten Maße destruktiv sind und in denen sich Freude am Leiden sowie selbst am qualvollen Tod anderer Menschen oder anderer Lebewesen ganz allgemein ausdrückt. Das Buch befasst sich mit Fragen dieser Art, spürt wesentlichen Problemen der Diskussion um das Böse unter historischen, politischen, rechtlichen, aber auch psychologischen und literarischen Gesichtspunkten nach und versucht zumindest Perspektiven modifizierten Umgangs mit den Problemen aufzuweisen, die teilweise hinter dem Bedürfnis stehen, vom Bösen zu reden"--From publisher's website

      Das Böse bleibt
    • Hobbes und Nietzsche waren sich einig: Der Staat ist ein Ungeheuer, wobei Hobbes dies positiv sah, während Nietzsche entrüstet war. Wer das Monster im Staat sucht, findet es im Souveränitätsanspruch, der seit der Frühen Neuzeit durch hochgradige Repression gekennzeichnet ist. Diese Entwicklung könnte als notwendig erachtet werden, um Schlimmeres zu verhindern, insbesondere nach den verheerenden Kriegen in Europa zwischen 1618 und 1648. Die komplexen Allianzen und Konflikte dieser Zeit sind vergleichbar mit den gegenwärtigen Herausforderungen in Syrien. Die entgrenzte Souveränität des Staates, die sich im „terror of the legal punishment“ (Hobbes) zeigt, ist enorm und kann die Körper derjenigen zerreißen, die Herrscher oder Staat herausfordern. Im Laufe der Zeit wurde diese Souveränität, vor allem im liberalen Rechtsstaat, domestiziert, doch der Leviathan erhebt sich immer wieder, oft unter dem Vorwand nie dagewesener Bedrohungen und Krisen. Es stellt sich die Frage, ob diese Behauptungen wahr sind oder lediglich Ideologie, die blanke Macht und Gewalt legitimiert. Gibt es Alternativen zu einem autoritären Staat und anarchischen Utopien?

      Das kälteste aller kalten Ungeheuer
    • Seit mehr als zehn Jahren wird der War on Terrorism in den USA und in Europa medial prominent inszeniert. Bemerkbar macht er sich über massive Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten, die zuvor teils sehr hart erkämpft worden sind. Meist geht dies ohne großen Widerstand vor sich. Als Mittel der Politik wurde Terror historisch zunächst von politischen und religiösen Institutionen eingesetzt. Diese Traditionslinie besteht durchaus fort. Jünger ist die gezielte gewaltförmige Schreckensverbreitung durch einzelne Personen oder kleine Gruppen. Im öffentlichen Bewusstsein allerdings sind es allein extremistische Kleingruppen, welche die Vorstellungen davon, was Terror sei, nachhaltig prägen. Zugleich wird es unter den Auspizien vermeintlicher Bedrohungsszenarien für ganze Gesellschaften einfacher, scheinbar altbewährte Freund-Feind-Dichotomien zu mobilisieren und gegen weitgehend unsichtbar bleibende Angreifer in Stellung zu bringen. Der Ausnahmezustand kommt einmal mehr zu Ehren und mit ihm die Frage, wer denn nun so recht eigentlich Souveränität beanspruchen könne. Woher kommen derlei Vorstellungen historisch und wohin verweisen sie? Nicht zuletzt: Wie lässt sich gegen sie andenken?

      Angst und Schrecken
    • Wie kann es sein, dass jemand zwar ein Recht auf etwas hat (oder zu haben glaubt), aber vor Gericht trotzdem nicht Recht bekommt - und doch ist das alles rechtens? Gerecht ist das nicht, oder etwa doch? Rechtliche Fragen brechen oft ganz unvermittelt ins Alltagsleben ein, weil sie im Grunde immer präsent sind, ohne bemerkt zu werden. Das geschieht erst, wenn Konflikte entstehen: mit anderen Menschen, dem Staat, einem Unternehmen. Bei näherer Betrachtung werfen die meisten Rechtsprobleme zugleich auch immer sehr grundsätzliche Fragen auf: - Warum gelten Rechtsnormen überhaupt, wie werden sie durchgesetzt, von wem, unter welchen Voraussetzungen? - Sind das alles nur Machtspielchen oder hat Recht auch irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun? - Und was ist überhaupt Gerechtigkeit? „Wer hat Recht?“ geht diesen Fragen nach und tastet sich auf diese Weise langsam an rechtsphilosophische Grundsatzfragen heran. Das Buch setzt sich nicht nur mit unterschiedlichen Möglichkeiten, über Recht nachzudenken, auseinander, sondern auch mit dem Verhältnis von Rechtsphilosophie zu dem, was JuristInnen für gewöhnlich beschäftigt, der Rechtsdogmatik. Die rechtspolitischen Voraussetzungen derselben geraten dabei aber auch nicht aus dem Blick. Auch der Frage, wie Recht und ethische bzw. moralische Vorstellungen - oder ganz allgemein: Wertungsfragen - zusammenhängen, geht diese Einführung nach, stets mit Blick auf konkrete, oft sehr alltägliche Probleme.

      Wer hat Recht?
    • Der Türhüter aus Kafkas Parabel „Vor dem Gesetz“ steht für den juristischen Diskurs, der es dem „Mann vom Lande“ unmöglich macht, zum „Gesetz“, vorzudringen. Der „Mann vom Lande“ wiederum kann als Metapher für all die „Rechtsunterworfenen“ betrachtet werden, denen dieser Diskurs fremd ist. Rechtliche Normen sind stets sprachliche Konstruktionen. Als solche müssen sie interpretiert werden, und Interpretationen wiederum sind weder einfach noch eingleisig. Im Gegensatz zu „herrschenden“ rechtsdogmatischen Sichtweisen wird hier die Ansicht vertreten, dass sich Rechtsinterpretation nicht im Modus des mehr oder minder richtigen „Auslegens“ von Vorhandenem und Vorgefundenem erschöpft. Denn Interpretationen jeder Art sind perspektivisch konfiguriert und enthalten kreatives Potential, weshalb es etwas wie die richtige Lesart nicht geben kann, eher schon vertretbare und nichtvertretbare Deutungen. Rechtsnormen sind Sprachäußerungen – und als solche ernst zu nehmen. Ein sprachphilosophischer Zugang zu Rechtsphilosophie und Rechtstheorie nimmt zwangsläufig auf die meisten zentralen Fragen und Themen zeitgenössischer Rechtsphilosophie und Rechtstheorie Bezug. Der vorliegende Band kann deshalb zugleich auch als fundierte und umfassende Einführung in diese Fragestellungen gelesen werden.

      Türhüter