1 EINFÜHRUNG Insbesondere bei mobilen Anwendungen (Kraftfahrzeugwesen, Schienenverkehr, Luftfahrt) spielen faserverstärkte Kunststoffe (FVK) als Konstruktionswerkstoff für strukturelle und semi-strukturelle Bauteile eine immer größere Rolle. Neben den vielfältigen geometrischen Gestaltungsmöglichkeiten von FVK-Bauteilen und ihrer hohen Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen sind vor allem ihre hervorragenden gewichtsspezifischen mechanischen Eigenschaften wichtige Argumente für den breiten Einsatz. FVK können die geltenden Anforderungen des effizienten Leichtbaus erfüllen, dessen Umsetzung bei mobilen Anwendungen direkt mit dem resultierenden Kraftstoffverbrauch und Schadstoffausstoß verknüpft ist [Bit04, Bit10, Leo11]. Einen besonderen Stellenwert innerhalb des Leichtbaus mit FVK besitzen Sandwichstrukturen mit Wabenkernen. Sie weisen verglichen mit anderen Bauweisen hohe gewichtsspezifische Biegesteifigkeiten auf, so dass sich großflächige Strukturen mit geringem Gewicht herstellen lassen [KKFH09, Li06, NN07, URL12a].
Tobias Preuß Livres


Die Frage der analogen Anwendbarkeit des 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb ist ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentumer-Besitzer-Verhaltnisses. Ausgangspunkt der Kontroverse ist die Besserstellung des redlichen Besitzers gegenuber dem redlichen Kondiktionsschuldner. Ersterer haftet nach 987 ff. BGB grundsatzlich nicht auf Nutzungsersatz, Letzterer ist nach 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet. In den zu diesem Wertungswiderspruch bislang entwickelten Theorien kommt der Wille des Gesetzgebers nur unzureichend zur Geltung. Der Fokus dieser Arbeit liegt also auf folgender Frage: Lasst sich, unter Berucksichtigung der Entstehungsgeschichte der einschlagigen Vorschriften, eine Gleichstellung erreichen?"