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Annika Thimm

    Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge
    Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil
    • Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil ist ein wichtiges Instrument für die Unternehmensnachfolge, das sowohl bei vorweggenommener Erbfolge als auch zur wirtschaftlichen Absicherung nahestehender Personen nach dem Tod des Gesellschafters eingesetzt werden kann. Dabei wird die Beteiligung auf den Nachfolger oder Erben übertragen, während der Übergeber oder Dritte einen Nießbrauch erlangen und somit an den Erträgen der Gesellschaft partizipieren. Die Bestellung eines Nießbrauchs wirft zahlreiche Folgefragen auf, insbesondere zur Nutzung des Geschäftsanteils und den Rechten des Nießbrauchers. Dies betrifft sowohl Ausschüttungen als auch Kapitalerhöhungen oder Surrogationen. Die Frage, wer das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung ausüben darf, ist nicht nur für die Beteiligten von Bedeutung, sondern auch für die Gesellschaft. Es wird untersucht, was ex lege gilt und was vertraglich vereinbart werden kann. Die Eintragung der Belastung in die Gesellschafterliste und die Möglichkeit eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs sind ebenfalls praxisrelevant. Bei vorweggenommener Erbfolge, insbesondere wenn Minderjährige involviert sind, müssen die Vertretungsbefugnisse der Eltern und mögliche familiengerichtliche Genehmigungen berücksichtigt werden. Auch im Erbrecht sind Pflichtteilsergänzungsansprüche bei solchen Gestaltungen zu beachten, insbesondere bei einem Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des späteren Erblassers.

      Der Nießbrauch am GmbH-Geschäftsanteil
    • Der Nießbrauch ist ein Instrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Diese Gestaltung ermöglicht die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft auf den Junior, während gleichzeitig bestimmte Rechte beim Senior verbleiben. Mit der Frage, welche aus der Gesellschafterstellung erwachsende Rechte beim Gesellschafter verbleiben müssen und welche auf den Nießbrauchsbegünstigten übergehen können, beschäftigt sich diese Arbeit. Es werden einkommens- sowie erbschafts- und schenkungsteuerliche Aspekte betrachtet und der alternativen Gestaltungsmöglichkeit einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen gegenübergestellt. Der Nießbrauch ist ein bedeutendes Mittel zur Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge.

      Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft im Hinblick auf vorweggenommene Erbfolge