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Abbas Samhat

    Kreditsicherung durch Grundschulden
    Die Abgrenzung der Wahlschuld von der elektiven Konkurrenz nach dem BGB
    Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers bei Rücktrittsmöglichkeit des Vorbehaltsverkäufers
    Kreditsicherungsrecht in Fällen
    Grundstücksrecht in Fällen
    • Kreditsicherungsrecht in Fällen

      Fallbuch mit 14 Fällen

      Sie studieren Jura? Dann dürfen Sie bald die eine oder andere Klausur mit kreditsicherungsrechtlichem Einschlag lösen. „Kreditsicherungsrecht in Fällen“ ermöglicht eine vertiefte fallorientierte Auseinandersetzung mit prüfungsrelevanten Problemen und Wertungen des Rechts der Kreditsicherung, und macht Sie somit fit für die Prüfungen im Hauptstudium und im Examen. Das Fallbuch enthält Fälle samt Lösungsskizzen und Exkurse, die Zusammenhänge verdeutlichen, Hinweise zur Methodik der Fallbearbeitung geben und die aktuelle Rechtsprechung zusammentragen.

      Kreditsicherungsrecht in Fällen
    • Juristische Ansichten und Ergebnisse müssen begründet werden. Dies gilt auch für die allgemein vertretene These, das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers erlösche nicht mit der Rücktrittsmöglichkeit des Verkäufers, sondern erst mit der Rücktrittsausübung. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Standpunkt findet weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum statt. Diese Abhandlung möchte den juristischen Diskurs anregen. Sie verdeutlicht die Struktur des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers, beweist, dass die genannte These nicht mit der herrschenden Definition des Anwartschaftsrechts vereinbar ist, und entwickelt eine juristische Konstruktion, mit der die Gerichte das durchaus angemessene Ergebnis der herrschenden These methodisch begründen können.

      Das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers bei Rücktrittsmöglichkeit des Vorbehaltsverkäufers
    • Die praktisch relevante Grenzziehung der Wahlschuld zur elektiven Konkurrenz hat mit der Schuldrechtsreform wieder an Bedeutung gewonnen, was nicht zuletzt durch das Käuferwahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung (§ 439 I BGB) belegt wird. Die Rechtsnatur der Gläubigerwahlrechte ist vor allem mithilfe der Wahlschuld (§§ 262 - 265 BGB) oder der gesetzlich nicht geregelten elektiven Konkurrenz zu ermitteln. Die Wahlschuld führt (anders als die elektive Konkurrenz) z. B. zur grundsätzlichen Unwiderruflichkeit der Wahl; ferner kann der Schuldner dem Gläubiger, der die Wahl unterlässt, das Wahlrecht entziehen (§ 264 II BGB). Abbas Samhat beleuchtet das Wesen der beiden Rechtsfiguren, zeigt die Schwächen der tradierten Abgrenzungskriterien auf und stellt ein neues Kriterium zur Diskussion, das zur Aufwertung der bis dato 'unbeliebten' Wahlschuld führt: die Wahlpflicht des Wahlberechtigten.

      Die Abgrenzung der Wahlschuld von der elektiven Konkurrenz nach dem BGB
    • Die Entscheidung über die Vergabe eines Kredits ist eine individuelle Angelegenheit, bei der neben der wirtschaftlichen Bonität des Kreditnehmers auch persönliche Sicherheiten von entscheidender Bedeutung sind. In der 9. überarbeiteten Auflage dieses Standardwerks stehen die Themen Grundschuld, gesicherte Forderungen und die Verwertung der Sicherungsgrundschuld im Mittelpunkt. Praktikern werden die rechtlichen Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten detailliert und verständlich erläutert, um Fehler zu vermeiden. Die Auflage berücksichtigt aktuelle Literatur und zahlreiche relevante Entscheidungen der Judikative, wie die des BGH vom 30.3.2010 zur Umschreibung der Vollstreckungsklausel nach Abtretung der Grundschuld. Zudem fließen die jüngsten legislativen Entwicklungen ein, darunter das Risikobegrenzungsgesetz, die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, die Reform des Verbraucherdarlehensrechts sowie das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts. Der umfassende Formularanhang, der wichtige Vordrucke zur Bestellung, Abtretung und Verwertung der Grundschuld enthält, wurde ebenfalls aktualisiert. Besonders hervorzuheben ist das Formular für die elektronische Grundschuldbestellung, entwickelt von der Initiative Finanzplatz Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft.

      Kreditsicherung durch Grundschulden