Der Wettbewerb um die besten Mitarbeiter wird immer härter. Die Personalabteilungen der Unternehmen sehen sich Herausforderungen gegenüber, die nicht zu unterschätzen sind. Die richtigen Medien zur Personalsuche müssen gewählt, potentielle Arbeitnehmer richtig angesprochen werden. Das Internet spielt dabei mit seiner weltweiten Vernetzung und dauerhaften Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle. Die Personalbeschaffung macht auch davor nicht halt. Electronic Recruiting, kurz E-Recruiting, bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Prozess der Mitarbeitersuche und gewinnung umzusetzen. Dieses Buch widmet sich dem Thema E-Recruiting und beantwortet die Frage, welche Möglichkeiten sich Unternehmen generell aber insbesondere am Beispiel Österreichs dabei bieten. Um dies aufzuzeigen, werden die Vor- und Nachteile des E-Recruitings und die Instrumente, die ihnen zur Verfügung stehen, erläutert. Das Ziel eines kompletten E-Recruiting-Prozesses und dessen Grenzen werden ebenso recherchiert, wie die gegenwärtige Relevanz des Internets in Österreich und wie sich das Thema E-Recruiting zukünftig entwickeln wird.
Thomas Reisinger Livres


Betrug durch Doping
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„Dabei sein ist alles“ – so lautet das offizielle Motto der olympischen Spiele. Gemeint ist damit, dass es beim Sport weniger darum geht als Sieger hervorzugehen, sondern dass der Sport Selbstzweck ist. Ganz im Sinne des Vorgängermottos „Scheller, höher, stärker“ werden von den Athleten jedoch Jahr für Jahr neue Höchstleistungen vollbracht. Überboten werden diese Rekorde oft nur durch die Ergebnisse der Dopingkontrollen der betroffenen Sportler. Bisher wurde Doping hauptsächlich unter dem Aspekt der Körperverletzungsdelikte und in strafrechtlichen Nebengesetzen behandelt. Die Frage, ob Doping zugleich Betrug sein kann, ist im Vergleich dazu relativ neu. Erstmals prominent gestellt wurde diese Frage im Jahr 2006 während des Skandals um den deutschen Radprofi Jan Ullrich. Auch der österreichische Gesetzgeber hat sich diese Frage gestellt und sie mit der Einführung der Qualifikation des Sportbetruges offenbar mit „Ja“ beantwortet. Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, ob diese Annahme auch tatsächlich zutrifft. Zu diesem Zweck sollen die in Frage kommenden Betrugsopfer betrugsrechtlich beleuchtet werden.