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Markus Rübenstahl

    Die Amtsträgerkorruptionsdelikte nach italienischem und deutschem Recht
    Tax Compliance
    • Tax Compliance

      Prävention - Investigation - Remediation - Unternehmensverteidigung

      Das Handbuch behandelt die steuerlichen Verfahrensabläufe, Fragestellungen und Probleme mit In- und/oder Auslandsbezug umfassend und abschließend. So können Mitarbeiter in Unternehmen und ihre externen Berater in den steuerlich, regulatorisch und strafrechtlich haftungsrelevanten Bereichen Risiken für das Unternehmen und seine Organe und Mitarbeiter präventiv vermeiden oder bestehende Risikolagen erkennen und beseitigen. In einem Allgemeinen Teil wird der Zusammenhang von Tax Compliance und allgemeinen Compliance-Maßnahmen, der Compliance-Organisation und dem Compliance Management System schlüssig aufbereitet. Im folgenden Besonderen Teil werden die besonders risikobehafteten steuerlichen Themengebiete aus sich heraus verständlich knapp dargestellt und die Ausführungen zur Compliance in spezifischer Weise angeschlossen. Themen sind z. B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuerkarusselle, Tax Due Diligence, Geldwäsche, etc. Im dritten Teil wird ein Überblick über wesentliche Tax Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (USA, GB, F, I, CH, A) gegeben, teilweise in englischer Sprache.

      Tax Compliance
    • Diese Arbeit stellt das Korruptionsstrafrecht Italiens dar und vergleicht es mit dem Deutschlands. Dies verspricht aus deutscher Sicht rechtspolitisch verwertbare Ergebnisse, denn Amtsträgerbegriff und Korruptionsdelikte beider Länder weisen ein großes Ausmaß an Gemeinsamkeiten auf. Zudem konnte in beiden Rechtsordnungen die Umsetzung von Reformgesetzen der 90er Jahre abgebildet und bewertet werden, in Italien zudem die justizielle Verarbeitung flächendeckender politischer Korruptionsskandale. Keine Rechtsordnung erweist sich im Ergebnis als klar überlegen. Sinnvoll sind punktuelle Änderungen des deutschen Rechts nach italienischem Vorbild: Für Amtsträger gemäß § 11 Abs.1 Nr. 2 c StGB sollte ein niedrigerer Strafrahmen vorgesehen und § 108e StGB zugunsten einer Ausdehnung des § 11 StGB auf Parlamentarier abgeschafft werden. Angebot und Forderung eines Vorteils als materielle Versuchshandlungen sind aus den §§ 331 ff. StGB auszuscheiden.

      Die Amtsträgerkorruptionsdelikte nach italienischem und deutschem Recht