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Elke Gurlit

    Klausurenkurs im öffentlichen Wirtschaftsrecht
    Der Börsenträger im Spannungsfeld von Gemeinwohlauftrag und Privatinteresse
    Bankrechtstag 2015
    Die Verwaltungsöffentlichkeit im Umweltrecht
    Verwaltungsvertrag und Gesetz
    • Verwaltungsvertrag und Gesetz

      Eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher Normsetzungsautorität

      Der Verwaltungsvertrag stellt eine rechtlich strukturierte Form der Zusammenarbeit zwischen Staat und Verwaltung dar, ist jedoch gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik weist erhebliche Rückstände im Vergleich zum Verwaltungsakt und zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf. Elke Gurlit untersucht den Einfluss des Gesetzes auf den Verwaltungsvertrag, wobei das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an diesen stellt. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt zudem verfassungsrechtliche Grenzen für die Verbindung von Vertrag und Gesetzgebung durch Normsetzungsverträge. Gurlit entwickelt ein phasenspezifisches Vertragsmodell, das den Abschluss, das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen der Normsetzungsautorität misst. Sie postuliert, dass die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht im Mittelpunkt der Dogmatik stehen kann, und sieht in den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Ansätze für Verallgemeinerungen. Auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts müssen in die Verwaltungsvertragsdogmatik integriert werden. Abschließend berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das US-amerikanische Verfassungsrecht, das die Beziehung zwischen Vertrag und Gesetzgebung systematisch thematisiert.

      Verwaltungsvertrag und Gesetz
    • Banking Law Day 2015 in Frankfurt am Main addresses such topics as „consumer protection and institutional regulation,“ and „current legal questions in prospectus liability.“ Lecturers from academia and business participated in the discussions under the moderation of Andreas Früh and Katja Langenbucher.

      Bankrechtstag 2015
    • Das Werk entfaltet grundlegend die Zwitterstellung des Börsenträgers als beliehener Träger der teilrechtsfähigen Anstalt Börse und als privatrechtlich verfasstes Unternehmen. Das im europäischen Vergleich einmalige Modell des deutschen Börsenrechts erzeugt ein Spannungsverhältnis von Gemeinwohlauftrag und den Interessen der privaten Anteilseigner des Börsenträgers, das durch eine Koordination der öffentlich-rechtlichen Bindungen des Börsenträgers und der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsfreiheit seiner Mitglieder bewältigt werden muss. Die Studie ist deshalb rechtsgebietsübergreifend konzipiert und nimmt zudem die verfassungs- und europarechtlichen Herausforderungen in den Blick. Diese stellen sich vor allem, wenn Dritte durch eine Beteiligung einen unternehmerischen Einfluss auf den Börsenträger erstreben. Das Werk vermittelt Juristen in Wissenschaft und Praxis einen vertieften Einblick in die Grundlagen des Börsenrechts und leistet zugleich einen Beitrag zum Verständnis der auch das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht prägenden Anteilseignerkontrolle. Die Autorin Gurlit forscht im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, der Autor Mülbert im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

      Der Börsenträger im Spannungsfeld von Gemeinwohlauftrag und Privatinteresse
    • Inhalt und Konzeption: Dieser neue, auf das Schwerpunktbereichs-Lehrbuch von Ruthig und Storr zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht abgestimmte Klausurenkurs gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren im Schwerpunktbereich und für die Wahlfachprüfung im Assessorexamen an die Hand. Nach einer allgemeinen Einführung in die speziellen Anforderungen an das Schreiben (wirtschafts-)verwaltungsrechtlicher Klausuren werden in 21 Fällen repräsentative Klausursachverhalte zu zentralen Themenbereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie der Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht exemplarisch und realitätsnah gelöst. Ziel ist die Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und die Einübung typischer Argumentationsmuster. Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann sodann anhand von ausformulierten Musterlösungen Schritt für Schritt nachvollzogen werden.

      Klausurenkurs im öffentlichen Wirtschaftsrecht