Verwaltungsvertrag und Gesetz
Eine vergleichende Untersuchung zum Verhältnis von vertraglicher Bindung und staatlicher Normsetzungsautorität
Der Verwaltungsvertrag stellt eine rechtlich strukturierte Form der Zusammenarbeit zwischen Staat und Verwaltung dar, ist jedoch gesetzlich nur rudimentär geregelt. Die Dogmatik weist erhebliche Rückstände im Vergleich zum Verwaltungsakt und zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf. Elke Gurlit untersucht den Einfluss des Gesetzes auf den Verwaltungsvertrag, wobei das Gesetzmäßigkeitsprinzip besondere Anforderungen an diesen stellt. Die staatliche Normsetzungsautorität setzt zudem verfassungsrechtliche Grenzen für die Verbindung von Vertrag und Gesetzgebung durch Normsetzungsverträge. Gurlit entwickelt ein phasenspezifisches Vertragsmodell, das den Abschluss, das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Bestandskraft von Verwaltungsverträgen an den Anforderungen der Normsetzungsautorität misst. Sie postuliert, dass die Rechtsnatur von Verwaltungsverträgen nicht im Mittelpunkt der Dogmatik stehen kann, und sieht in den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Ansätze für Verallgemeinerungen. Auch die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts müssen in die Verwaltungsvertragsdogmatik integriert werden. Abschließend berücksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das US-amerikanische Verfassungsrecht, das die Beziehung zwischen Vertrag und Gesetzgebung systematisch thematisiert.
