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Jan Felix Hoffmann

    Zession und Rechtszuweisung
    Prioritätsgrundsatz und Gläubigergleichbehandlung
    • Das deutsche Vollstreckungsrecht wird von zwei gegenläufigen Prinzipien bestimmt: In der Einzelzwangsvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip, im Insolvenzverfahren herrscht dagegen der Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz. Dieser fundamentale Widerspruch im Vollstreckungsrecht konnte bis zum heutigen Tage systematisch nicht aufgelöst werden. Das Prioritätsprinzip im Einzelzwangsvollstreckungsrecht wird als freiheitliches, durch die Privatautonomie fundiertes Verteilungsprinzip gepriesen und die Gläubigergleichbehandlung in der Insolvenz zur rechtfertigungsbedürftigen Ausnahme erklärt. Jan Felix Hoffmann versucht unter Einbeziehung des Insolvenzanfechtungsrechts, des europäischen Insolvenzrechts und des französischen Vollstreckungsrechts die Vorstellung zu widerlegen, das Prioritätsprinzip sei Ausdruck materieller Verteilungsgerechtigkeit. Auf dieser Grundlage entwickelt er eine Vollstreckungsgesamtsystematik, die international anschlussfähig ist. Auch das besondere Problem des Doppelverkaufs wird thematisiert.

      Prioritätsgrundsatz und Gläubigergleichbehandlung
    • Das klassische Problem der Zuweisung von Folgerechten nach einer Forderungsabtretung wirft insbesondere bei vertraglich begründeten Forderungen Fragen auf. Unklarheiten bestehen darüber, wer nach einer Zession Leistungsstörungs- und Gestaltungsrechte geltend machen kann. Diese Unsicherheiten resultieren aus dem Versuch, die Probleme durch eine abtretungsspezifische Sonderdogmatik zu lösen. Jan Felix Hoffmann analysiert die Strukturen der Rechtszuweisung und Rechtsentstehung im Privatrecht und bettet die Problematik der Rechtszuweisung nach der Forderungsabtretung in den allgemeinen Kontext des bürgerlichen Vermögensrechts ein. Er argumentiert, dass die Zuweisungsproblematik nur durch die Unterscheidung zwischen Rechtsposition und Schutzrechten bewältigt werden kann. Dabei wird der Fokus auf die Legitimationsgrundlagen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, die Abgrenzung von Leistungs- und Integritätsinteresse sowie das Verhältnis von Anspruch und Forderung gelegt. Die Übertragbarkeit von Gestaltungsrechten hat in der Rechtswissenschaft in der Vergangenheit Schwierigkeiten bereitet, da Legitimationsfragen oft nicht berücksichtigt wurden. Auch das Institut der Vertragsübernahme wird in diesem neuen Licht betrachtet.

      Zession und Rechtszuweisung