« 2 Abs. 1 OEG ist eine Disjunktion der Leiden, die Ergebnisse streut wie eine Schrotflinte.» (Barth, SGb 1985, S. 314) Die Arbeit untersucht die Handhabung des 2 Abs. 1 OEG in der Verwaltungspraxis und geht der Frage nach, ob Literatur, Rechtsprechung und Verwaltung seit Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes 1976 eine hinreichende Konkretisierung dieser generalklauselartigen Norm entwickelt haben. Daneben wird ein neues Konkretisierungskonzept erarbeitet und zur Diskussion gestellt, das u. a. die Funktion des 2 Abs. 1 OEG darin sieht, die Fälle zu erfassen, bei denen das Verhalten des Opfers das Unrecht des tätlichen Angriffs reduziert.
Gudrun Döring-Striening Livres




Opferrechte
Handbuch des Anwalts für Opferrechte
Dem Schutz von Opfern widmen sich mehrere Gesetzesinitiativen, europaische Richtlinien sowie "Runde Tische" und Verbande. Der Anwaltschaft kommt beim Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft sind Anwalte die ersten Ansprechpartner fur Opfer von Straftaten. Neben hoher emotionaler Intelligenz wird von Ihnen auch erwartet, dass Sie die vorhandenen Opferrechte genau kennen, die zur Verfugung stehenden Instrumentarien des Verfahrensrechts schnell und effektiv einsetzen konnen sowie die aktuelle Diskussion verfolgen. In dem neuen Buch "Opferrechte" stellen erfahrene Opferanwalte und Sachverstandige differenziert die Opferrechte dar - Anspruchsgrundlagen, Beweisschwierigkeiten, psychologische Hintergrunde.