European Public Prosecutor's Office
Regulation (EU) 2017/1939 implementing enhanced cooperation on the establishment of the European Public Prosecutor's Office ('the EPPO')
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Regulation (EU) 2017/1939 implementing enhanced cooperation on the establishment of the European Public Prosecutor's Office ('the EPPO')
Band 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts
Band 7 "Grundlagen des Strafverfahrensrechts" widmet sich neben den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafverfahrens auch seinen Grundstrukturen , den Prozessmaximen und Verfahrensbeteiligten im Einzelnen, der Stellung und den Aufgaben der Gerichte und der erstinstanzlichen Zuständigkeit , der Tat im prozessualen Sinn und dem Strafklageverbrauch sowie Fristen und Entscheidungsformen . Konzeption: Das auf neun Bände angelegte "Handbuch des Strafrechts" ist eine Gesamtdarstellung des deutschen Strafrechts und Strafverfahrensrechts, das nicht über Kommentierungen einzelner Vorschriften, sondern in Form themenspezifischer Abhandlungen erschlossen wird. Es besteht aus drei Sektionen, von denen die erste die Grundlagen sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts behandelt, die zweite den Besonderen Teil mit ausgesuchten Teildisziplinen des Strafrechts und die dritte das Strafverfahrensrecht . Das Handbuch des Strafrechts stellt dezidiert die Dogmatik in den Mittelpunkt. Es berücksichtigt vor allem die Grundlagen und deren Fortentwicklung. Losgelöst von den Herausforderungen des Augenblicks und des Einzelfalls begleitet es die Entwicklung des deutschen Strafrechts beständig und dauerhaft aus einer kritischen Distanz. Es trägt dazu bei, andere strafrechtswissenschaftliche Untersuchungen auf ein solides Fundament zu stellen. Aufgrund von Interdisziplinarität und Einbeziehung europäischer und internationaler Tendenzen ist das Werk über die nationalen Grenzen hinaus für die gesamte strafrechtliche Forschung und Praxis von Interesse.
Strafverfassungsrechtliche, europastrafrechtliche und kriminalpolitische Wirkungen auf Strafgesetzgebung
Durchschnittlich sechsmal pro Jahr wird das StGB, die Kernkodifikation des materiellen Strafrechts in Deutschland, geändert. Solche Veränderungen der materiellen Strafrechtslage – aber auch die Abwesenheit weiterer solcher Veränderungen – werden auf verschiedenen Pfaden durch das (Straf-)Verfassungsrecht, durch europäische und internationale Vorgaben und die Kriminalpolitik bewirkt und begrenzt. In dieser Abhandlung werden die (straf-)verfassungsrechtlichen, europa(straf)rechtlichen und (kriminal-)politischen Einflusslinien auf die aktuelle Entwicklung des materiellen Strafrechts in Deutschland untersucht und hieraus Folgerungen für die (dynamische) Bestimmtheit von Strafvorschriften entwickelt.
Die Covid-19-Pandemie fordert die europäische Idee heraus: Denn nicht nur die EU-Außengrenzen, sondern auch Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums wurden ab Frühjahr 2020 wieder verstärkt kontrolliert, durch an deren Überquerung anknüpfende Quarantäne- und Test-Vorschriften zum Hindernis oder auch zeitweise ganz geschlossen. Damit sind die geographischen Grenzverläufe für Berufspendelnde, für Ausflügler:innen oder für Einkaufende wieder ,real‘. Doch reichen die Auswirkungen über Transit, Tourismus und Handel weit hinaus: Mit den verstärkten Kontrollen, Quarantänepflichten und Schließungen verändert sich auch die Wirkung der territorialen Grenz(ziehung)en. Das betrifft schließlich auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in binneneuropäischen Grenzregionen. Im Zusammenspiel aus Kultur-, Raum- und Rechtswissenschaften erfolgt im Sammelband eine multiperspektivisch vertiefende Beleuchtung zu Covid-19 und der europäischen Idee.
Die Überwachung von Personen und deren Kommunikation wird vermehrt auf Eingriffsgrundlagen sowohl der Strafprozessordnung als auch der Polizeigesetze des Bundes und der Länder gestützt. Eine rechtsgebietsvergleichende Analyse der Sachbereiche, der Adressaten und der zeitlichen Anwendungsbereiche der polizeirechtlichen und strafprozessualen Eingriffsgrundlagen zeigt eine höchst problematische Dopplung, die mit erheblichen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit, aber auch für die Rechtspraxis verbunden ist. Auch aus europäischer Perspektive überzeugt die hergebrachte - und bloß vermeintliche - Trennung zwischen polizeilicher Prävention und strafrechtlicher Repression nicht. Eine Auflösung der rechtsstaatlich und rechtspraktisch bedenklichen Gefahrenlage sollte durch ein einheitliches operatives Ermittlungsrecht erfolgen, das Elemente des Polizei- und des Strafverfahrensrechts vereint.