Die gesetzliche Altersvorsorge, basierend auf dem sog. Generationenvertrag, sieht vor, dass die aktiven Arbeitnehmer in einem Umlageverfahren die vorhandenen Rentner finanzieren.1 Folgende bekannte demographische Veränderungen stellen das staatlich organisierte (Alters-) Vorsorgemodell in Frage.
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