Ce livre présente une étude de la réserve de propriété et de ses implications transnationales au regard d’une analyse comparée franco-allemande. Il prend en compte la teneur des droits internationaux privés français et allemand, ainsi que des réformes et développements récents des droits nationaux respectifs en la matière, y compris en ce qui concerne la fiducie. A partir de l’analyse comparée et en considération des objectifs internationaux et européens d’harmonisation juridique qui affectent la réserve de propriété, cet ouvrage aboutit à une réflexion qui sert le droit international de l’insolvabilité, la réserve de propriété y étant un instrument de financement majeur.
Textprobe: Kapitel 2, Die Gesellschaften: a Allgemeines: aa Die associations
(Vereine): Die Gesellschaften unterscheiden sich von den Vereinen darin, dass
die Vereine keinen entgeltlichen Zweck erzielen. Die Vereine sind in der Regel
associations lois de 1901, dh. nach einem Gesetz von 1901 begründet. Sie
betreffen Aktivitäten wie kulturelle oder humanitäre Tätigkeiten. bb Die
nicht-kommerziellen Gesellschaften: Es gibt auch nicht-kommerzielle
Gesellschaften. Sie betreffen klassische Unternehmensberufe, sind jedoch auch
für Freiberufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte geeignet. Es sind beispielsweise
Gesellschaften für freiberufliche Tätigkeiten mit jeweils einzelartigen
Organisationen, die die entsprechenden Normen für Unternehmenskategorien
einhalten. Beispielsweise bestehen adaptierte Formen zu einer klassischen GmbH
für freiberufliche Tätigkeiten. Es gibt auch zivile berufliche
Gesellschaftsarten wie die sociétés civiles professionnelles oder SCP,
sociétés civiles de moyens oder SCM, die darin bestehen, einer Gruppe von
Freiberuflern die Möglichkeit zu schaffen, über die materiellen Güter und
Gegenstände zu verfügen, die die Ausübung ihres Berufs vereinfachen. Die
Freiberuflichen dürfen auch unter der Form der EIRL arbeiten. b Die
Handelsgesellschaften: aa Allgemeines: Die Handelsgesellschaften unterliegen
dem Code de commerce. Nach Artikel L210-1 des Code de commerce sind bestimmte
Gesellschaftsformen immer kommerzieller Art: Es sind die offenen
Handelsgesellschaften (sociétés en nom collectif), die einfachen
Kommanditgesellschaften (sociétés en commandite simple), die Gesellschaften
mit begrenzter Haftung (sociétés à responsabilité limitée) und die
Aktiengesellschaften (sociétés par actions). Was die anderen
Gesellschaftsformen betrifft sind sie nur dann kommerzieller Art, wenn sie
Handelsgeschäfte treiben. Die Gesellschaften haben im Regelfall Satzungen, die
den Gesellschaftsnamen, den Gesellschaftssitz, den Gesellschaftszweck, das
Gesellschaftsvermögen und die maximal 99 jährige Gesellschaftsdauer regeln
(Artikel L210-2 des Code de commerce). Diese Voraussetzungen werden nach
Gesellschaftskategorien festgesetzt. Die Satzungen sind von vornherein die
Leitfäden der Gesellschaften. Ihr Inhalt wird mit gesetzlichen Auflagen
teilweise durchgesetzt werden. Der Gesellschaftsname identifiziert die
Gesellschaft als juristische Person und kann mit der Angabe der
Gesellschaftsform verbunden sein (zum Beispiel mit der Abkürzungen SARL für
die Société à responsabilité limité oder SNC für die société en nom
collectif). Der Gesellschaftssitz wird als der Ort betrachtet, wo die
Gesellschaftsverwaltung liegt und hat somit einen Einfluss auf die
Staatszugehörigkeit der Gesellschaft. Diese Staatszugehörigkeit bestimmt das
jeweils anzuwendende Gesellschaftsrecht. Der Gesellschaftssitz ist auch für
die gerichtliche Zuständigkeit ausschlaggebend. Der Gesellschaftssitz der
französischen Gesellschaften muss in Frankreich liegen: Er ist der wirkliche
Sitz der Gesellschaft, das heißt, der wesentliche Ort der Gesellschaft und der
Gesellschaftsverwaltung (Artikel L210-3 des Code de commerce). Der
tatsächliche Gesellschaftssitz unterscheidet sich vom Scheingesellschaftssitz,
der typischerweise lediglich einem einfachen Briefkasten entspricht. Der
Gesellschaftszweck ist die Zielsetzung der Gesellschaft, zum Beispiel der
Einzelverkauf von bestimmten Produkten oder bestimmten Dienstleistungen. Es
ist nicht einfach, den Gesellschaftszweck zu verändern. Theoretisch ist das
Gesellschaftsvermögen nicht immer erforderlich oder gesetzlich gefordert.
Jedoch ist eine bestimmte Geldsumme tatsächlich häufig unentbehrlich für das
Bestehen einer Gesellschaft. Wenn ein bestimmtes Vermögen einer Gesellschaft
gewidmet wird, dann ist es ein Teil des Firmen-Eigenkapitals, der nicht
einfach veräußert werden kann, unbeachtet dessen, woher dieses Vermögen
stammt. Die Gesellschaftsgründu
Dieses Buch zum deutschen Transport- und Speditionsrecht behandelt sowohl die Warenbeförderung, bei der die Spediteure eine bedeutsame Rolle spielen, als auch die Personenbeförderung. Mit Rücksicht auf die internationalen und europäischen Aspekte der Materie nach deutschem Recht stellt dieses Buch die Grundlagen des Transport- und Speditionsrechts, die Rechtsstellung der Akteure des Transports sowie die Kernfragen des Transportrechts für die Beförderung von Waren und Personen nach Verkehrsträgern (Straßenbeförderung, Eisenbahnbeförderung, Binnenschifffahrt, Seebeförderung und Luftbeförderung) vor. In diesem Rahmen wird ins Licht gestellt, dass das innerdeutsche Transport- und Speditionsrecht sich im Einklang mit europäischen und grenzüberschreitenden Rechtsnormen und in einem spezifischen internationalen Umfeld entwickelt und damit ein Unikum ist.
Dieses Buch analysiert den Eigentumsvorbehalt mit seiner grenzüberschreitenden Bedeutung anhand der deutsch-französischen Rechtsvergleichung. Es trägt dem deutschen und französischen internationalen Privatrecht sowie den jüngsten Reformen in beiden Rechtsordnungen Rechnung, und zwar einschließlich der Einführung der fiducie im französischen Recht. Ausgehend von der Rechtsvergleichung und der Analyse der grenzüberschreitenden Herausforderungen sowie unter Betrachtung der Frage einer internationalen und europäischen Rechtsvereinheitlichung untersucht das Buch den Eigentumsvorbehalt im internationalen Insolvenzrecht, für welches dieses Rechtsinstitut ein bedeutsames Finanzinstrument ist.