Ein prominenter Toter in einer Genfer Badewanne, eine schwierige Ermittlung und deren aktive Verhinderung – das lange verbotene Buch des seinerzeit im Fall Barschel ermittelnden Staatsanwalts Heinrich Wille ist auch Bericht über die Grenzen des Rechtsstaates.
1996 brennt in Lübeck ein Asylbewerberheim, was zu 10 Toten und 38 teils schwer Verletzten führt – der folgenschwerste Brand in Lübeck seit dem Krieg. Schnell wird klar, dass es sich um Brandstiftung handelt, doch der Fall bleibt bis heute ungeklärt. Jährlich finden Gedenkveranstaltungen statt, bei denen die Wiederaufnahme der Ermittlungen gefordert wird. Der damalige Lübecker Staatsanwalt Heinrich Wille, bekannt aus der Barschel-Affäre, äußert sich nun offen zu den zahlreichen Widersprüchen und Unterstellungen. Neonazis wurden damals verdächtigt und festgenommen, jedoch mangelte es an hinreichendem Tatverdacht für Anklagen. Dies stößt auf Unverständnis bei vielen Journalisten, die behaupten, die Justiz sei „auf dem rechten Auge blind“ gewesen. Wille konfrontiert die Medien mit ihrer eigenen Voreingenommenheit. Er verknüpft die Ereignisse mit den Brandanschlägen von Mölln 1992 und auf die Lübecker Synagoge 1994 sowie den NSU-Morden. Politische Instrumentalisierung durch Medien und Politiker ist ihm ein Dorn im Auge. Wille fragt: „Warum werden die eindeutigen Tatsachen nicht zur Kenntnis genommen?“ Er argumentiert, dass das Feuer im Haus selbst entstanden sein muss und betont das menschliche Leid der Angehörigen, während er darauf besteht, dass „Tränen nicht den Verstand vernebeln“ dürfen.