In 1901 a doomed search for the Northwest Passage strands a "shadow cabinet" of social outcasts intent on overthrowing the United States government. On a doomed 1901 mission to the arctic Northwest Passage, a "shadow cabinet" of social outcasts opposing America's government find horror and madness that leads them to the assassination of the President of the United States.
Christian Sager Livres



Direktmarketingmethoden
Eine Darstellung unter lauterkeitsrechtlichen Aspekten
Direktmarketingmethoden sind aus der heutigen Marketingaktivität von Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die vorliegende Arbeit analysiert die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit der wichtigsten Methoden (insbesondere Haustürgeschäft, Telefon-, Brief-, Telefax- und E-Mail-Marketing, Wurfsendungen, Teleshopping und Onlinemarketing) unter dem Gesichtspunkt der Generalklausel von Art. 2 UWG und dem Tatbestand der besonderen Aggressivität. Daneben wird dem Leser ein ausführlicher Überblick sowohl über die deutsche und europäische Rechtslage wie auch über wichtige nationale und internationale Soft-Law-Bestimmungen gegeben. Zusätzlich geht der Autor der Frage nach, welche Rechtsbehelfe Betroffenen (Verletzten, Konkurrenten, Verbänden und Organisationen etc.) bei einem lauterkeitsrechtlichen Verstoss gegen das UWG zur Verfügung stehen, wobei auch prozessuale Zuständigkeiten und das anwendbare Recht bei internationalen Sachverhalten behandelt werden.
Das Konfliktbild im Recht deckt sich nicht mehr mit demjenigen in der Wirklichkeit: In einer Zeit, die immer mehr geprägt wird durch ´Bürgerkriege´ und asymmetrische Konflikte, ist das humanitäre Völkerrecht noch immer zugeschnitten auf bewaffnete Konflikte zwischen Staaten. Das Genfer Recht ist geprägt von der Dichotomie des internationalen bewaffneten Konflikts auf der einen und des nichtinternationalen bewaffneten Konflikts auf der anderen Seite. Die vorliegende Arbeit folgt der Frage, ob das Völkerstrafrecht in der Gestalt des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs einen entscheidenden Schritt hin zur Überwindung dieser dichotomen Struktur zu leisten vermöge: Bringt Rom, was Genf braucht? Wirkt die Rechtsprechung internationaler Straftribunale völkerrechtsfortbildend, indem sie Gewohnheitsrecht schafft? Der Autor konzentriert sich bei der Beantwortung dieser Frage weniger auf die technischen Aspekte des Zusammenspiels zwischen humanitärem Völkerrecht und Kriegsverbrechen, sondern fragt nach den theoretischen Voraussetzungen und Konsequenzen einer derartigen Fortentwicklung: Darf Rom bringen, was Genf braucht - oder stehen Staatssouveränität und Legalitätsgrundsatz einer Evolution des humanitären Völkergewohnheitsrechts entgegen?