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Marcus Bauckmann

    Medizinische Versorgungszentren im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und Verfassungsrecht
    Der Mediator - freier Beruf oder Gewerbe?
    Bundesrechtsanwaltsordnung
    • Bundesrechtsanwaltsordnung

      Berufsordnung, Fachanwaltsordnung, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Recht für Anwälte aus dem Gebiet der Europäischen Union, Patentanwaltsordnung, Mediationsgesetz, Geldwäschegesetz

      Zum WerkNeben der BRAO sind auch die Berufsordnung für Rechtsanwälte und die Fachanwaltsordnung praxisgerecht erläutert. Enthalten ist ferner eine Kommentierung zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie zur Patentanwaltsordnung. Daneben informiert der Kommentar über das Recht der Anwälte aus dem Gebiet der EU. Kommentiert ist das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).Die besonders sorgfältige Verarbeitung veröffentlichter, aber auch unveröffentlichter Entscheidungen erhöht den Wert der Kommentierung zusätzlich.Vorteile auf einen Blick Orientierung an der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ausführlich umfassend Zur NeuauflageSeit Erscheinen der Vorauflage war insbesondere eine Vielzahl von Änderungsgesetzen einzuarbeiten: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung Gesetz zur Umsetzung der ÄndRL zur Vierten Geldwäsche-RL Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeits-RL (RL (EU) 2018/958) im Bereich öffentlichrechtlicher Körperschaften Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungs-RL. ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Patentanwältinnen und Patentanwälte, Richterinnen und Richter, Staatsanwaltschaft.

      Bundesrechtsanwaltsordnung
    • Die wissenschaftliche Erforschung der Mediationsprofession steckt noch in den Kinderschuhen, und viele grundlegende Fragen sind bislang ungeklärt. Insbesondere wird diskutiert, ob der Beruf des Mediators oder der Mediatorin überhaupt als solcher anerkannt werden kann. Diese Unsicherheiten reflektieren die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen, mit denen Fachleute in diesem Bereich konfrontiert sind.

      Der Mediator - freier Beruf oder Gewerbe?
    • Das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere der Ärzte, unterliegt seit einigen Jahren einem fortwährenden Liberalisierungsprozess. Mit der Neufassung des § 95 Abs. 1 SGB V zum 01. Januar 2004 wurden Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in die deutsche Versorgungslandschaft eingeführt, die eine neue Form interdisziplinärer Zusammenarbeit bieten. Ärzte können sich hier erstmals in solch einer Ausprägung mit anderen medizinischen Berufen zusammenschließen. Ab dem 01. Januar 2007 regelt § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V die Gesellschafter von MVZ, die nun für bestimmte Forderungen selbstschuldnerische Bürgschaften abgeben müssen. Die Studie gibt einen Überblick über die Verbreitung und Relevanz von MVZ und behandelt einleitende Fragen dazu. Ein zentrales Thema ist die Wahl der Rechtsformen für MVZ, da § 95 Abs. 1 S. 6 SGB V keine unmittelbaren Einschränkungen oder spezifischen Bestimmungen enthält. Die Analyse der Zulässigkeit von Rechtsformen, insbesondere von Personenhandelsgesellschaften, wird im Kontext des Berufsrechts der freien Berufe und des Verfassungsrechts betrachtet. Zudem werden die Regelungen des § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V und das Bürgschaftserfordernis thematisiert, einschließlich der Diskussionen in der juristischen Literatur und Rechtsprechung. Die Untersuchung umfasst auch mögliche Umgehungsmöglichkeiten durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und bewertet die Regelung aus verfassungsrechtlicher Perspektive.

      Medizinische Versorgungszentren im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und Verfassungsrecht