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Michael Fruhmann

    BVergG 2006
    BVergGVS 2012
    Der Zahlungsverzug
    BVergG 2018
    Bundesvergabegesetz
    • BVergG 2018

      Bundesvergabegesetz 2018

      Der aktuelle Gesetzestext direkt von „Mr Bundesvergabegesetz“ Die vorliegende Textausgabe mit Anmerkungen enthält den Gesetzestext des neuen Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) unter Berücksichtigung der Schwellenwerteverordnung 2018 zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens. Darüber hinaus wurden in den Gesetzestext bereits die mit 18.10.2018 und 1.3.2019 erfolgenden Änderungen des Gesetzes eingearbeitet und entsprechend kenntlich gemacht. Ferner wurde in diese Textausgabe auch die ebenfalls neu erlassene BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe 2018 aufgenommen. Ziel dieser Textausgabe ist es, allen Auftraggebern, vergebenden Stellen, Sachverständigen, Rechtsvertretern und sonstigen Betroffenen bzw Interessierten eine praxisgerechte Handhabe zur Seite zu stellen. Da die Gesetzesmaterialien, wie schon bisher, wertvolle Hinweise zum Verständnis des Gesetzes bieten, stellen sie eine wesentliche Quelle für die korrekte Anwendung des BVergG 2018 dar. Sofern zu einer gesetzlichen Bestimmung sehr ausführliche Gesetzesmaterialien existieren, wurden diese Materialien in der vorliegenden Textausgabe zusätzlich strukturiert, um das Auffinden der jeweils relevanten Passagen durch die Nutzer zu erleichtern. Darüber hinaus werden die Materialien durch Hinweise auf neueste Rechtsprechung und sonstige weiterführende kurze Anmerkungen des Autors ergänzt.

      BVergG 2018
    • Seit 1.4.2012 ist die Beschaffung von militärischer und „sensibler Ausrüstung“, die Erbringung von Bau- und Dienstleistungen für militärische Zwecke sowie „sensibler Bauleistungen“ und „sensibler Dienstleistungen“ in einem eigenen Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012 (BGBl I 2012/10) geregelt. Damit wird die RL 2009/81/EG umgesetzt. Die MANZsche Sonderausgabe liefert Ihnen dazu das optimale Paket:- Gesetzestext auf aktuellen Stand 1.6.2012- ausführliche Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage- Anmerkungen der Experten- alle Anhänge zum Gesetz- Leitfäden der Europäischen Kommission zur RL 2009/81

      BVergGVS 2012
    • BVergG 2006

      Bundesvergabegesetz 2006 idF der BVergG-Novelle 2009

      Die praxisorientierte Kommentierung des aktuellen Vergaberechts berücksichtigt die BVergG-Novelle 2009. Dieser Kurzkommentar enthält neben den eingearbeiteten Gesetzesmaterialien und den wesentlichen Erkenntnissen der Höchstgerichte (VwGH, VfGH, OGH, EuGH) auch einschneidende Entscheidungen der Vergabekontrollbehörden. • mit gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien • berücksichtigt die gemeinschaftsrechtlichen Schwellenwertverordnungen • übersichtliche Tabellen für Schwellenwerte, Subschwellenwerte und Fristen • Liste wesentlicher Kontaktstellen Dr. Michael Fruhmann, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Leiter des für Vergaberecht zuständigen Referates Dr. Hans Gölles, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vergabe- und Verdingungswesen MR Mag. Franz Pachner, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Leiter des Bereichs Historische Objekte und der Abteilung für Vergabeangelegenheiten RA Dr. Doris Steiner, Rechtsanwältin bei DSC, Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltpartnerschaft; davor Leiterin der Vergabeabteilung der Finanzprokuratur

      BVergG 2006