Europäisches Recht ist gut und schön, sagten ihm Datenschutz-Beauftragte großer Internet-Konzerne im Silicon Valley, aber wir tun in Europa sowieso, was wir wollen. Als Max Schrems daraufhin von Facebook alle über ihn vorliegenden Daten verlangte, bekam er 1.200 DIN-A4-Seiten, darunter gut 300 Seiten nachweislich gelöschter Informationen. Schrems zeigte Facebook bei der zuständigen irischen Datenschutzbehörde an und wurde damit unverhofft zum international beachteten David, der gegen die Goliaths des Internet antritt. Jetzt legt der Student mit der Gabe, den Datenwahnsinn so einfach zu erklären wie Jamie Oliver das Kochen, sein Wissen und seine Erfahrungen aus erster Hand als Buch vor. Ohne Panikmache und mit ungebrochener Lust an Technologie, erklärt er, wie Konzerne ihre Kunden durchleuchten, auch ohne dass die ihre Daten angeben. Wie aus unproblematischen Daten neue, hoch persönliche Informationen oder sogar unsere zukünftigen Gedanken hochgerechnet werden. Wie sich die IT-Wirtschaft mit ihren politischen Lobbyisten die Möglichkeiten dafür schaffen. Wie sie alle, denen das nicht passt, so lange mit leeren Floskeln einlullen, bis sie überzeugt sind oder entnervt aufgeben. Wie die Behörden und Staaten dem machtlos gegenüber stehen und wie uns das im täglichen Leben betrifft. Offizieller Pressetext
Max Schrems Livres


Mit Jahresbeginn 2010 ist die letzte größere Novelle des Datenschutzgesetz, das auch den rezenten Entwicklungen der Videotechnologie Rechnung trägt, in Kraft getreten. Immer dann, wenn auf systematischen Videoaufzeichnungen Personen identifizierbar sind, ist das Grundrecht auf Datenschutz berührt. Bei der Frage der Zulässigkeit der Installation einer Videokamera ist nun eine mehrstufige Fallprüfung vorzunehmen. Zugleich bestehen diverse Pflichten wie z. B die Registrierung oder die korrekte Beschilderung solcher Anlagen, die es jedem ermöglichen soll, sich der Überwachung zu entziehen; Trotz der gesetzlichen Neuregelung ist die konkrete Auslegung, insbesondere im Überschneidungsbereich mir anderen Rechtsgebieten z. B. bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle, oft schwierig. Das neue Gesetz wird, wie die Praxis gezeigt hat, offenbar weitgehend ignoriert, was jedoch zu teils empfindlichen Straften führen kann. Zugleich steigt die Zahl der von Privaten und Firmen installierten Videoüberwachungsanlagen ebenso stark wie stetig an. Der ' Leitfaden Videoüberwachung ' ist zum schnellen Einstieg in die Materie, gedacht, der diesen komplexen Rechtsbereich auch für den Einsteiger verständlich erläutert und dem Praktiker als kleines Vademecum von Nutzen sein soll. Dabei steht die Videoüberwachungen durch Privatpersonen und Firmen im Zentrum der Darstellung.