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Karin Gottschalk

    Eigentum, Geschlecht, Gerechtigkeit
    Mitgift
    Gender difference in European legal cultures
    • Law is a central element of social and political order – with it, power is institutionalized, actions are structured and sanctioned. Fundamental concepts of order are expressed and legitimised by law. This is especially true of gender difference. Until equal rights won out as the norm, differentiating legal capacities of persons by their gender meant assigning distinct forms of legally defined agency to men and women and to fix gender hierarchy. Nevertheless, even while formal equality is established throughout Europe since the 20th century, gender difference in law remains a precarious question. The present volume documents the fifth conference of the international research network „Gender Difference in the History of European Legal Cultures“.

      Gender difference in European legal cultures
    • Aus geschlechtergeschichtlicher Perspektive stellt die Mitgift eine ambivalente Institution dar. Sie beruhte auf Vorstellungen von der Schutzbedürftigkeit von Frauen und auf deren eingeschränkter Geschäftsfähigkeit. Rechtstexte definierten die Mitgift (dos) von der Antike bis ins 19. Jahrhundert als Beitrag der Frauen zu den „Lasten der Ehe“ – und sahen Ehefrauen damit primär als Konsumentinnen. Doch konnte die Mitgift zugleich den Charakter eines Kredits gegenüber dem Ehemann und dessen Familie haben und die Position von Frauen damit stärken. Aufgrund der vormodernen Rechtspluralität variierten Praxis und Formen der Heiratsgaben beträchtlich. Strukturmerkmale sind ihre ökonomische Bedeutung, ihre Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse und sozialen Beziehungen. Aus dem Inhalt: Die Mitgift in Venedig /Die ketubba im jüdischen Ehegüter- und Erbrecht / Die nicht bezahlte Mitgift / Ökonomie sozialer Beziehungen / Heiratsverträge auf Papyrus / Brautgabe in afrikanischen Gesellschaften / Das neue Unterhaltsrecht in Deutschland.

      Mitgift
    • Eigentum, Geschlecht, Gerechtigkeit

      Haushalten und Erben im frühneuzeitlichen Leipzig

      • 300pages
      • 11 heures de lecture

      Der Haushalt gilt als Bereich des privaten Konsums, Hausarbeit immer noch als ökonomisch wenig relevant. In der Frühen Neuzeit freilich kam dem Hausrat und der Hausarbeit von Ehefrauen entscheidende Bedeutung zu. In Sachsen definierte das Rechtsinstitut der Gerade den Hausrat als Eigentum der Frau, das über die weibliche Linie vererbt wurde. Erst die Entstehung des „Steuerstaats“ und des allgemeinen Privatrechts, so zeigt die Autorin, führte zur geringeren Bewertung von Haushalt und Frauenvermögen.

      Eigentum, Geschlecht, Gerechtigkeit