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Remus Muresan

    Ausnahmen von den EU-Grundfreiheiten im Bereich des Sports nach der "Deliège"-Konzeption
    "Good governance" im Weltfußball und im übrigen Sport
    • Die Begriffe „Governance“ und „Good Governance“ sind im Bereich des organisierten Sports (nach wie vor) sehr präsent. Gleichzeitig zeichnen sie sich jedoch durch eine ausgeprägte Unschärfe und Konturlosigkeit aus. In der vorliegenden Publikation wird neben einer entsprechenden Bestandsaufnahme der Versuch unternommen, die Diskussionen im Zusammenhang mit „Governance“ bzw. „Good Governance“ im Bereich des Sports klarer zu fokussieren. Der diesbezüglich vorgeschlagene Ansatz soll letztlich den Sportorganisationen – insbesondere den Sportverbänden – die dringend erforderliche Sicherheit und Kalkulierbarkeit im Umgang mit dem Thema „Governance“ (zurück) geben und letztlich auch dazu führen, dass sich mehr Sportorganisationen ernsthaft damit auseinandersetzen und sich zu „Good Governance“ bekennen.

      "Good governance" im Weltfußball und im übrigen Sport
    • Das Urteil des EuGH zum ´Fall Deliège´ fristet unter den Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union mit Bezug zum Sport bislang in gewisser Hinsicht ein Schattendasein. Nach Ansicht des Autors der vorliegenden Dissertation jedoch zu Unrecht: Wie hier - erstmals im deutschsprachigen Schrifttum - nachgewiesen wird, hat der EuGH im ´Deliège´-Urteil eine (weitere) Ausnahme bestimmter sportlicher Regelungen von der Anwendung der EU-Grundfreiheiten zugelassen. Die in diesem Zusammenhang vorgesehene rechtliche Konzeption erweist sich als ausgesprochen stringent und kohärent; ihr kommt mithin eine erhebliche Bedeutung in Bezug auf die Weiterentwicklung der einschlägigen Praxis des Gerichtshofes zu. Dieses Potenzial sowie die Grundlagen und Spezifika der Konzeption werden vorliegend detailliert herausgearbeitet und dargestellt. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Voraussetzungen und Möglichkeiten aufgezeigt, um auch andere sportliche Regelungen und Massnahmen als diejenigen, die der causa ´Deliège´ zugrunde lagen, vom Anwendungsbereich der EU-Grundfreiheiten auszunehmen.

      Ausnahmen von den EU-Grundfreiheiten im Bereich des Sports nach der "Deliège"-Konzeption