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Simon Kempny

    1 janvier 1982
    Verwaltungskontrolle
    Gleichheitssatzdogmatik heute
    Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht
    Finanzbewusste Verhältnismäßigkeitsdogmatiken.
    Oxford Literature Companions: L'etranger: study guide for AS/A Level French set text
    Coordination and Creation
    • Coordination and Creation

      Two Aspects of European Company Law

      • 124pages
      • 5 heures de lecture

      The book explores the significant evolution of company law in Europe over the past fifty years, highlighting the diverse influences that shape it. It delves into the dual objectives of European company law: influencing domestic laws of Member States and establishing a directly applicable legal framework. The analysis emphasizes the roles of both the legislator and the Court of Justice in the harmonization and unification processes. By examining coordination and creation, it provides a comprehensive understanding of the complexities of European company law.

      Coordination and Creation
    • Oxford Literature Companions provide the support needed to get a deeper understanding of the AS/A Level set texts. This guide for L'etranger is ideal for use in the classroom or for independent revision, providing insight into characters, theme and language,with activities in French that prompt a closer analysis of the text.

      Oxford Literature Companions: L'etranger: study guide for AS/A Level French set text
    • Finanzbewusste Verhältnismäßigkeitsdogmatiken.

      Ein Beitrag zu der Frage des für den Einzelnen milderen, aber für den Staat kostspieligeren Alternativmittels.

      • 164pages
      • 6 heures de lecture

      Die Arbeit ist einem Ausschnitt aus der Dogmatik des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewidmet. Genauer betrachtet werden Konstellationen, in denen eine staatliche Maßnahme nur erforderlich ist, weil das mildere Alternativmittel für den Staat teurer ist. Es wird aufgezeigt, dass ein Kostenvermeidungszweck in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen muss, damit die entscheidenden Wertungsfragen im Rahmen der Zweck-Mittel-Relation überhaupt nachvollziehbar gestellt werden. Die Studie ist einem Ausschnitt aus der Dogmatik des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gewidmet. Genauer betrachtet werden Konstellationen, in denen ein »Hauptzweck« durch ein gleich wirksames, für Grundrechtsberechtigte milderes, aber für den Staat teureres Alternativmittel gefördert werden könnte. Die gewählte staatliche Maßnahme ist diesfalls nur erforderlich, weil die Alternative teurer ist. Wägte man bloß »den Hauptzweck« gegen »den Freiheitseingriff« ab, verschleierte man die entscheidenden Wertungsentscheidungen, indem man unverbundene Werte ins Verhältnis zueinander setzte. Eine nachvollziehbare Abwägung des staatlichen Anliegens, Kosten zu vermeiden, gegen eine Freiheitseinbuße kann nur gelingen, wenn die Kostenvermeidung als Zweck in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließt. Auf der letzten Stufe der Verhältnismäßigkeit muss folglich abgeschichtet (zweiphasig) vorgegangen werden, um offenzulegen, welcher Zweck mit welchem Freiheitsschwund korrespondiert. Inhaltsverzeichnis A. Freiheitsschutz unter Kostenvorbehalt? B. Fundierung der Beachtlichkeit finanzieller Mehrbelastungen im Grundgesetz Freiheitsaktualisierungsvoraussetzung Entlastung der Allgemeinheit Parlamentarische Haushaltsautonomie Kostenvermeidungszweck Zusammenfassung C. Ansätze in Rechtsprechung und Literatur Beispielsfall Sachverhalt Die Ansätze im Einzelnen Zusammenfassung Raum für Weiterentwicklung D. Eine sparsame Verhältnismäßigkeitsdogmatik Der verschwiegene legitime Zweck Konsequenz für die Zweck-Mittel-Relation Beispielhafte Verhältnismäßigkeitsprüfung Nachtrag: Weitere beispielhafte Betrachtung aus aktuellem Anlass Schrifttumsverzeichnis Literatur- und Sachwortverzeichnis

      Finanzbewusste Verhältnismäßigkeitsdogmatiken.
    • Gleichheitssatzdogmatik heute

      Beiträge und Ergebnisse des Gleichheitsrechtlichen Arbeitsgesprächs vom 3. bis 5. April 2016 in der Fritz-Thyssen-Stiftung, Köln

      Gleichheitssätze sind aktueller denn je, Gleichheit und Gleichbehandlung sind Thema in Wirtschaft, Politik und Kultur - das zeigen etwa die Debatten um Frauenquoten in Aufsichtsräten, gleichgeschlechtliche Ehen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz und im Privatrechtsverkehr. Adressaten von Gleichheitssätzen sind längst nicht mehr nur deutsche Staatsorgane, sondern auch die Institutionen der Europäischen Union und mitunter auch Unternehmer oder gar jedermann. Dabei wird der Gleichbehandlung insgesamt zwar viel Aufmerksamkeit geschenkt, doch hat die Forschung zu den Grundstrukturen des Themas mit der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht überall Schritt gehalten. Eine anerkannte, handhabbare und subsumtionsgeeignete Dogmatik der Gleichheitssätze bleibt daher ein Desiderat. Die im vorliegenden Band dokumentierte Fachtagung leistet hierzu einen Beitrag.

      Gleichheitssatzdogmatik heute
    • Verwaltungskontrolle

      Zur Systematisierung der Mittel zur Sicherung administrativer Rationalität unter besonderer Berücksichtigung der Gerichte und der Rechnungshöfe

      So gegenwärtig der Begriff der Kontrolle in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion ist, so unscharf sind seine Konturen. Definitionen unterbleiben nicht selten, gerade auch unter Hinweis auf die Vielgestaltigkeit des Vorgefundenen. Simon Kempny unternimmt es, die Kontrolle der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union, wie sie durch Gerichte, Rechnungshöfe, verschiedene Beauftragte und weitere Stellen wahrgenommen wird, auf der Grundlage eines Satzes scharf definierter Begriffe systematisierend zu erfassen. Jeweils unter einer von sieben Leitfragen wird zunächst der rechtstheoretische Zusammenhang ausgeleuchtet, sodann der Rechtsstoff dogmatisch aufgearbeitet und schließlich unter verwaltungswissenschaftlichem Blickwinkel gezeigt, inwieweit Kontrolle zur Herstellung und Sicherung administrativer Rationalität beitragen kann.

      Verwaltungskontrolle
    • Das Binnenrecht des CdE e.V.

      Kommentar zu der Satzung und den Vereinsordnungen des Clubs der Ehemaligen der Deutschen SchülerAkademien e.V.

      Der CdE e. V. ist der Ehemaligenverein der Deutschen SchülerAkademien, eines außerschulischen Programms zur Förderung besonders leistungsfähiger und motivierter Schülerinnen und Schüler, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert wird und unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht. Nach dem Vorbild der SchülerAkademien richtet der CdE eigene Veranstaltungen mit wissenschaftlichen, technischen, musisch-künstlerischen und anderen Kursen sowie einem breiten kursübergreifenden Angebot aus. Der Kommentar erläutert das Binnenrecht (die Satzung und die Vereinsordnungen) des Vereins. Manche Vorschriften sind CdE-spezifisch, manche finden sich in anderen Vereinen ebenso oder ähnlich. Der Kommentar ist damit einerseits ein praktisches Hilfsmittel für die Vereinsarbeit (nicht nur im CdE) und vermittelt andererseits einen rechtswissenschaftlichen Einblick in Fragen der Selbstorganisation im Bereich der Begabtenförderung.

      Das Binnenrecht des CdE e.V.
    • Die Gleichheitssätze

      Versuch einer übergreifenden dogmatischen Beschreibung ihres Tatbestands und ihrer Rechtsfolgen

      • 250pages
      • 9 heures de lecture

      Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement „Ungleichbehandlung“, wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z. B. „Gleichheit im Unrecht“, „Selbstbindung der Verwaltung“) werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.

      Die Gleichheitssätze
    • Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung

      Eine Untersuchung des Finanz- und Steuerverfassungsrechts der Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849

      Die Geschichte der bundesstaatlichen Finanzverfassung Deutschlands beginnt nicht erst 1867/71, sondern bereits 1848/49. Die in Folge der Märzrevolution in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene deutsche Nationalversammlung erarbeitete eine Reichsverfassung, die sowohl finanz- als auch steuerverfassungsrechtlich weit in die Zukunft wies. Zum ersten Mal werden Steuergesetzgebungs-, -ertrags- und -verwaltungshoheit zwischen der bundes- und der gliedstaatlichen Ebene aufgeteilt. Ein erstes System bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird errichtet. Zugleich werden der Besteuerung rechtsstaatliche und insbesondere grundrechtliche Grenzen gesetzt; namentlich werden ein justitiabler allgemeiner und steuerlicher Gleichheitssatz aufgestellt. Außerdem gibt die Frankfurter Reichsverfassung Antwort auf die Frage, wie sich die verschiedenen bundesstaatlichen Ebenen (auch jenseits der Besteuerung) zu finanzieren haben.

      Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung