Das Buch behandelt die Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und dessen Auswirkungen auf die Beschäftigung von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen. Es erläutert zentrale Themen wie Befristungen, Qualifizierungserfordernisse und die Rechte von studentischen Hilfskräften. Autoren sind renommierte Experten im Arbeitsrecht.
Daniel Ulber Livres






Diskriminierung Minderjähriger bei der Wahl zum Betriebsrat
HSI-Schriftenreihe Bd. 36
Vorgaben des EuGH zur Arbeitszeiterfassung
HSI-Schriftenreihe Band 32
Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung ist weitgehend aufgehoben. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich sonstiger Formen des Fremdfirmeneinsatzes. Einen Schwerpunkt bildet die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal. Berücksichtigt sind die Rechtsentwicklungen bis Ende 2021. Ebenfalls wird die europäische Richtlinie zur Leiharbeit erläutert. Die Kernthemen sind: - Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Fremdfirmenbeschäftigten - Neuere BAG-Rechtsprechung zum Fremdpersonaleinsatz - Tarifrechtliche Möglichkeiten zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer - Rechtlicher Rahmen zur Diskriminierung von Leiharbeitnehmern - Personalgestellung im öffentlichen Dienst - Gesetzliches Arbeitsverhältnis zum Entleiher und Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers - Arbeitskampfrecht im Entleiherbetrieb - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und Schwellenwerte Die Herausgeber: Daniel Ulber, Prof. Dr. jur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht, Martin-Luther Universität, Halle-Wittenberg Jürgen Ulber, ehemaliger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall Die Autorinnen und Autoren: Prof. Dr. Daniel M. Klocke, LL. M. oec.; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie, Universität Trier Dr. Thomas Klein, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Hochschule Bremen City University of Applied Sciences Prof. Dr. Manfred Walser, Hochschule Bremen Dr. Patrick Fütterer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main Julia Windhorst, Rechtsanwältin, Wiesbaden Boris Karthaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, IG Metall Bezirksleitung Bayern
Tarifdispositives Gesetzesrecht im Spannungsfeld von Tarifautonomie und grundrechtlichen Schutzpflichten
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Die Abweichung von zwingendem Gesetzesrecht durch Tarifvertrag hat in Deutschland eine lange Tradition. Das Nebeneinander von staatlicher und tarifautonomer Regulierung führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen Tarifautonomie und gesetzlicher Regulierung des Arbeitsrechts. Daniel Ulber untersucht das Verhältnis von Tarifautonomie und staatlicher Gesetzgebung und stellt fest, dass die Tarifautonomie nicht vor staatlichen Mindestarbeitsbedingungen schützt, was dem Sinn und Zweck der Tarifautonomie widerspricht. Zudem werden die Voraussetzungen für die Wahrung grundrechtlicher Schutzpflichten durch den Gesetzgeber und die Gerichte analysiert. Es wird festgestellt, dass der Gesetzgeber unter Umständen nicht auf tarifdispositives Gesetzesrecht zurückgreifen kann, wenn dies die grundrechtlichen Schutzpflichten verletzt. Auch die Frage, ob die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden sind, wird behandelt. Der Autor beleuchtet die Voraussetzungen der Tariffähigkeit von Gewerkschaften und kommt zu dem Schluss, dass tarifdispositives Gesetzesrecht eine hinreichende Repräsentativität der tarifschließenden Gewerkschaften voraussetzt. Die Grenzen, denen der Gesetzgeber bei der Schaffung tarifdispositiven Gesetzesrechts unterliegt, werden exemplarisch am Arbeitszeitrecht untersucht. Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität zu Köln 2010.