Das Werk bietet einen umfassenden Überblick zur Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht, konsequent aus der Perspektive des Rechtsanwenders konzipiert. Der Handbuchteil erläutert systematisch die rechtlichen Grundlagen und enthält Vorschläge zur Formulierung von Vertragsklauseln sowie zahlreiche Praxishinweise. Ergänzend bietet der Formularteil ausführliche Vollmuster zu den häufigsten und wichtigsten Fallkonstellationen in der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung. Behandelt werden zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zur Wahl der richtigen Rechtsform, Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG, sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, KGaA und SE. Weitere Themen umfassen Konzernrecht, innerstaatliche und grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmens- und Anteilskauf, Unternehmensnachfolge sowie Verfahrensrecht, einschließlich Beurkundung, Registerrecht und Insolvenzrecht. Auch internationales Privatrecht und ausländische Gesellschaften werden behandelt. Die Vorteile umfassen eine systematische und umfassende Darstellung des Gesellschaftsrechts, die konsequent aus der Sicht des Vertragsgestalters erfolgt, sowie die Möglichkeit, alle Formulierungsvorschläge und Vollmuster herunterzuladen. Die Zielgruppe umfasst Notare, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger.
Simon Blath Livres


Das gesellschaftsrechtliche Interesse des Rechtshistorikers konzentrierte sich bisher überwiegend auf die Entwicklung der Gesamthand und der juristischen Person. Der schuldrechtliche Gesellschaftsvertrag, insbesondere der Begriff des § 705 BGB, wurde dabei oft als gegeben betrachtet. Dieser Begriff beschreibt die Verbindung mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, basierend auf gegenseitigen Beitragspflichten. Ein Blick in die römischen Quellen zeigt, dass es keine einheitliche Definition der societas gibt; stattdessen wird eine Einteilung der Gesellschaftsarten nach dem Umfang des Sozietätsgegenstands vorgenommen. Simon Blath verfolgt die Begriffsgeschichte des Personengesellschaftsvertrags, beginnend mit dem juristischen Humanismus und der Traditionslinie des römischen Gesellschaftsrechts in der europäischen Privatrechtsgeschichte. Im Fokus stehen die Sozietätskonzepte bedeutender juristischer Schriftsteller und ausgewählter Kodifikationen. Es wird aufgezeigt, dass unterschiedliche Anknüpfungen an das römische Recht divergierende Vertragsvorstellungen hervorgebracht haben. Während anfangs die Idee der Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund steht, rücken später Gewinnerzielungszweck und Gewinn- und Verlustgemeinschaft in den Mittelpunkt. Der abstrahierende Schritt zum frei gewählten gemeinsamen Zweck erfolgt erst am Ende dieser Entwicklung, wobei das Zweckkonzept vor Inkrafttreten des BGB keineswegs das alleinige Modell da