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Fridhelm Marx

    Vergaberecht für Versorgungsbetriebe
    Funktion und Grenzen der Rechtsangleichung nach Art. 100 EWG-Vertrag
    • Auch die öffentlichen Versorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft, der Energiewirtschaft und des öffentlichen Verkehrs sind an das Vergaberecht gebunden. Allerdings passen die allgemeinen Regeln nur bedingt auf Unternehmen, deren Versorgungsmonopol durch staatliche Regeln abgesichert ist. Mit der Vergaberechtsreform 2009 und der neuen Sektorenverordnung wurden die öffentlichen Versorgungsunternehmen daher aus der allzu festen Umschlingung des für staatliche Institutionen geltenden haushaltsrechtlichen Einkaufsrechtes herausgelöst und ein von den allgemeinen Vergaberegeln getrenntes Regelwerk geschaffen. Das Buch beschreibt die Einkaufsregeln der öffentlichen Versorgungsunternehmen präzise, knapp und praxisnah und geht dabei auch auf die besonderen Regelungen für den Rechtsschutz ein, den Unternehmen genießen, die als Verkäufer von Leistungen an Versorgungsunternehmen auftreten wollen.

      Vergaberecht für Versorgungsbetriebe