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Stephan Kirste

    12 novembre 1962
    Die Zeitlichkeit des positiven Rechts und die Geschichtlichkeit des Rechtsbewußtseins
    Die Sophistik
    Rechtsphilosophie
    Einführung in die Rechtsphilosophie
    Geschichte der Rechtsphilosophie der Neuzeit
    Interdisziplinarität in den Rechtswissenschaften
    • Die immer weiter ausgefeilte juristische Methode und Fachsprache sind einerseits Voraussetzungen für die Ausdifferenzierung der Rechtswissenschaften, bedeuten jedoch andererseits Schwierigkeiten für die Zusammenarbeit der Jurisprudenz mit anderen Wissenschaften. In dieser Entwicklung liegt jedoch nicht nur ein soziologisch zu beschreibender Prozeß der Ausdifferenzierung; das Recht ist vielmehr eine gesellschaftliche Tatsache, die Auswirkungen auf andere gesellschaftliche Prozesse besitzt und von diesen beeinflußt wird. Eine Rechtswissenschaft, die nicht in der Lage ist, durch Interdisziplinarität diesen vielfältigen Dimensionen ihres Forschungsgegenstandes gerecht zu werden, verliert die Möglichkeit, ihn angemessen zu untersuchen. Zugleich fehlen anderen Disziplinen, die die Auswirkungen des Rechts auf ihren Forschungsgegenstand berücksichtigen müssen, die für ihre Zwecke kompetent aufgearbeiteten juristischen Informationen. Die Forderung nach Interdisziplinarität aufzustellen, bedeutet jedoch nicht, daß sie auch möglich ist. Ihre wissenschaftstheoretischen, organisatorischen und soziologischen Bedingungen werden im vorliegenden Band interdisziplinär und international grundsätzlich und anhand ausgewählter Problembereiche analysiert und Lösungsansätzen zugeführt.

      Interdisziplinarität in den Rechtswissenschaften
    • Die Einführung in die Rechtsphilosophie beleuchtet die Ideengeschichte und vermittelt philosophische Grundlagen des Rechts. Durch die Einbindung zentraler Theorien aus dem anglo-amerikanischen Raum wird eine Brücke zwischen historischen und systematischen Ansätzen geschlagen. Jedes Hauptkapitel endet mit Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die auf Prüfungen vorbereiten. Ein Anhang mit Steckbriefen zu relevanten Rechtsphilosophen sowie ein Sach- und Personenverzeichnis ermöglichen einen schnellen Zugriff auf die Inhalte.

      Geschichte der Rechtsphilosophie der Neuzeit
    • Rechtsphilosophie

      Einführung

      • 278pages
      • 10 heures de lecture

      Dieses Buch von Stephan Kirste führt in das rechtsphilosophische Denken ein. Rechtsphilosophie setzt sich kritisch mit dem juristischen Denken auseinander. Sie vermittelt damit die ethischen Grundlagen des Rechts und fördert die kritische Auseinandersetzung mit ihm. Dazu untersucht sie zunächst Theorien der Rechtsphilosophie selbst und ordnet sich in dieses Spektrum ein. Sie beschäftigt sich sodann mit der Rechtswissenschaft und ihrer Interdisziplinarität. Als Rechtstheorie fragt sie nach dem Begriff des Rechts und seiner Abgrenzung zur Moral, bevor schließlich die Rechtsethik die Gerechtigkeit des Rechts diskutiert. Diese systematische Darstellung der Rechtsphilosophie wird mit zahlreichen Beispielen erläutert und durch kurze "Steckbriefe" zu den wichtigsten Rechtsphilosophen ergänzt.

      Rechtsphilosophie
    • Das rechtsphilosophische Fragen der Sophisten ist so vielseitig, daß es kaum auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden kann. Im Zentrum ihrer Kontroversen stehen aber die Gegensätze von Gleichheit und Ungleichheit, von Recht als einem Resultat der Vereinigung von Schwachen oder als dem tyrannischen Willen eines Einzelnen, von der Gerechtigkeit als Eigennutz oder als dem Nutzen des anderen und vor allem von Naturrecht und positivem Recht. Diese Spannungen treiben das menschliche Denken und Entscheiden, aber auch die Rhetorik als Kunst, dieses zu beeinflussen, aus sich hervor. Die Autoren des vorliegenden Bandes haben bei einer Tagung des „Arbeitskreises Ideengeschichte der Rechtsphilosophie“ diese Herausforderung angenommen und ihre andauernde Relevanz für die Begründung des Rechts unter Beweis gestellt.

      Die Sophistik
    • Die Zeitlichkeit des positiven Rechts und die Geschichtlichkeit des Rechtsbewußtseins

      Momente der Ideengeschichte und Grundzüge einer systematischen Begründung.

      • 475pages
      • 17 heures de lecture

      Recht lässt sich nicht einfach in einer als absolut vorgestellten Zeit verorten, sondern strukturiert den rechtlich relevanten Zusammenhang von Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit. Es berücksichtigt die temporale Dramatik rechtlicher Prozesse und deren Bezüge zu anderen sozialen und natürlichen Zeiten in einer eigenen rechtlichen Zeitordnung. Zeitgerechtigkeit, als Berücksichtigung verschiedener Eigenzeitlichkeiten, wird zur Leistung des positiven Rechts. Die Realisierung dieser normativen Ordnung hängt davon ab, dass das handelnde Bewusstsein diese Vergangenheitsbindung übernimmt und mit der eigenen Gegenwart und Zukunft vermittelt. Eine skizzenhafte Ideengeschichte zeigt, dass in der Antike die Vorstellung einer gerechten Naturordnung als Grundlage von Bewegungen und damit Zeit und Recht selbstverständlich war. Der weitere Verlauf bringt eine Verinnerlichung des Zeit- und Rechtsbewusstseins sowie eine Ablösung der objektiven Zeit von den sie konstituierenden Prozessen. Der deutsche Idealismus versucht, in von der Vernunft geforderten zeitlichen Freiräumen zu einer konkreten Zeitordnung zu gelangen, die die Möglichkeit einer durch den Geist bestimmten rechtlichen Zeit eröffnet. Diese Ansätze werden von Husserls Ausklammerung der objektiven Zeit und Heideggers Zeitlichkeit des geschichtlichen Daseins in Frage gestellt. In der Systemtheorie hingegen geht das Zeit- und Rechtsbewusstsein in der Selbstreflexion des autopoietische

      Die Zeitlichkeit des positiven Rechts und die Geschichtlichkeit des Rechtsbewußtseins
    • Nach alter philosophischer Diskussion, ist die Menschenwürde heute ein Zentralbegriff des Verfassungsrechts in vielen Staaten. Ob sie pointiert den Verfassungstext eröffnet wie in Deutschland, an einer Vielzahl von Stellen genannt wird wie in Brasilien oder kaum auftritt wie in Österreich, hat sie sich inzwischen tief in die Rechtsordnungen eingegraben. Vorreiter war das Völkerrecht. Die Autoren dieses Bandes analysieren Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis, der Wirkungsweise und des Umgangs der Gerichte mit diesem Verfassungsaxiom. Themen sind dabei Absolutheit oder Relativität der Würde als Axiom oder Grundrecht, Auswirkungen auf das Sozialrecht und die Bioethik sowie die Rolle, die die Verfassungsgerichte bei seiner Konkretisierung auch im Verhältnis zum parlamentarischen Gesetzgeber spielen. Mit Beiträgen von Ana Paula Barbosa, Martin Borowski, Christoph Enders, Monia Hennig-Leal, Stephan Kirste, Robert Kogler und Kirsten Schmalenbach, Ingo Sarlet, Silvia Traunwieser, Tadeu Weber.

      Menschenwürde im 21. Jahrhundert
    • Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts

      Verwaltungshistorische, organisationstheoretische und verwaltungsorganisationsrechtliche Aspekte

      Die Untersuchung legt eine organisationstheoretisch und verwaltungshistorisch untermauerte Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts als einer Form von Verwaltungsorganisation vor. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht durch die Art der Aufgaben oder die Form ihrer Erledigung (Selbstverwaltung als eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung), sondern durch die Ausdifferenzierung ihrer Organisationsstrukturen (Selbstverwaltung durch Mitgliederpartizipation) aufgrund der Einbeziehung gesellschaftlicher Potentiale zur Selbstorganisation in die öffentliche Verwaltung. Von dieser Grundstruktur aus können sowohl die Möglichkeiten der Körperschaft zur Bürgeraktivierung als auch die Vielfalt ihrer Erscheinungsformen systematisiert werden.

      Theorie der Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Die Kunst des Dialogs

      Gedenkschrift für Michael Fischer

      • 414pages
      • 15 heures de lecture

      Das Buch ist dem am 1. Juni 2014 verstorbenen Salzburger Rechts- und Sozialphilosophen Michael Fischer gewidmet. Die Beiträge würdigen die Person und Bedeutung Michael Fischers und bilden seine wichtigsten Interessensgebiete schwerpunktartig ab. Die Autorinnen und Autoren behandeln dabei ein breites Themenspektrum, das sich von Mozart-Opern über Humanität und Moral bis zu wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Fragen spannt.

      Die Kunst des Dialogs
    • Die spezialisierten Verwaltungsgerichte in der Ukraine wurden 2005 gegründet, doch die Wurzeln dieser Gerichtsbarkeit reichen weiter zurück. In der Zeit der ersten Unabhängigkeit gab es erste Ansätze zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, die jedoch auf zaristischen Verfahrensordnungen basierten, ohne eine eigene Prozessordnung zu entwickeln. Mit der Öffnung der staatlichen Archive wurde ein Entwurf einer Verfahrensordnung aus dem Jahr 1932 entdeckt, der hier abgedruckt ist. Dieser Entwurf steht in Zusammenhang mit den Staatsorganisationsnormen der ersten Unabhängigkeit, die verwaltungsgerichtliche Elemente beinhalteten. Ein Mitbearbeiter des Entwurfs, der im Justizministerium tätig war und ins Exil ging, beschäftigte sich weiterhin mit rechtlichen Fragen dieser Zeit. Dies wirft weitere Fragen zur Gerichtsbarkeit und zur Staatsbildung während der ersten Unabhängigkeit auf. Insbesondere stellt sich die Frage, warum die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in einer so komplizierten Phase angestrebt wurde, in der staatliche Organe oft gezwungen waren, Entscheidungen zu treffen, die vor einem Verwaltungsgericht kaum Bestand haben konnten. Welche Vorstellungen hatte man damals vom ukrainischen Rechtsstaat?

      Menschliche Existenz und Würde im Rechtsstaat