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Melanie Bock

    Die Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr
    Kommunikation im Krankenhaus B1, B2
    Deutsch B1/B2 in der Pflege
    • Deutsch B1/B2 in der Pflege

      • 264pages
      • 10 heures de lecture
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      Bereiten Sie sich optimal auf die deutsche Pflegefachsprache vor – parallel zu Ihrem Arbeitsalltag in der Pflege. Das Buch vermittelt Ihnen die nötige Sprachkompetenz, die Sie für die Kommunikation mit Patienten, deren Angehörigen, aber auch mit Kollegen, Ärzten und anderen Berufsgruppen benötigen. Sie erhalten pflegespezifische Lerninhalte und Übungen zu allen Themen rund um Sprachverständnis, Grammatik, Aussprache und fachbezogenem Wortschatz. 50 Audio-Dateien unterstützen Sie zusätzlich. Aufgebaut nach typischen Pflegesituationen (Hygiene, Messen, Dokumentieren, etc.), wie Sie sie im Arbeitsalltag erleben. Und speziell zugeschnitten für die Bedürfnisse und Anforderungen in Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflege. Neu in der 3. Das Buch eignet sich fü

      Deutsch B1/B2 in der Pflege
    • Kommunikation im Krankenhaus bietet nützliche Redewendungenfür für Ärzte und Pflegepersonal zu zentralen Situationen im Krankenhaus und Glossare zu wichtigen Themenfeldern. Es ist als Begleitmaterial zu Deutsch im Krankenhaus Neu und lehrwerksunabhängig verwendbar.

      Kommunikation im Krankenhaus B1, B2
    • Lange Zeit galt die Annahme, dass im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kein schützenswerter Wettbewerb existieren könne, da die Daseinsvorsorge als öffentliche Aufgabe Wettbewerb ausschloss. Diese Untersuchung zeigt, dass Daseinsvorsorge zwar unverzichtbar, jedoch nicht ausschließlich vom Staat erbracht werden muss. Zunächst werden die Grundlagen von Daseinsvorsorge und Wettbewerb erläutert, gefolgt von einer Diskussion zur Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierbei werden die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem Europarecht und dem nationalen Recht analysiert, insbesondere die Normen des § 15 Abs. 2 AEG und der §§ 97 ff. GWB. Im Gegensatz zu bisherigen Auffassungen wird § 15 Abs. 2 AEG nicht als lex specialis angesehen, da die verschiedenen Möglichkeiten der Spezialitätsfeststellung systematisch geprüft und verneint werden. Das Ergebnis zeigt, dass die §§ 97 ff. GWB, als jüngere Normen, gegenüber § 15 Abs. 2 AEG vorrangig sind. Dies wird auch durch eine Ermessensreduzierung auf Null im Rahmen des § 15 Abs. 2 AEG gestützt. Somit wird eine Ausschreibungspflicht im Bereich des SPNV bejaht. Der Autor erörtert zudem die Risiken einer Ausschreibungspflicht im Hinblick auf das Verhältnis von Daseinsvorsorge und Wettbewerb und entwickelt Vorschläge zur Minderung dieser Gefahren im Vergabeverfahren. Abschließend werden die Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere bei einer de-facto-Vergabe, aufgezeigt.

      Die Ausschreibungspflicht im Schienenpersonennahverkehr