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Christoph Urtz

    Kreditinstitute und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in der Gruppenbesteuerung
    Die neue Immobiliensteuer nach dem StabG 2012
    Die neue Immobiliensteuer Update 2013
    Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
    • Fragen der Besteuerung international tätiger Personengesellschaften stellen sich beispielsweise bei grenzüberschreitenden Anwaltssozietäten, bestimmten Verlustbeteiligungsmodellen oder bei aktiv gewerblich tätigen Personengesellschaften. Diese Fragen werden sowohl aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung als auch des Internationalen Steuerrechts untersucht.

      Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht
    • Die neue Immobiliensteuer, die mit 1.4.2012 in Kraft getreten ist, bringt eine Vielzahl von Neuerungen wie etwa die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist, eine Immobiliensteuer iHv 25% auf den Veräußerungsgewinn und Pauschalierungen für das sog. „Altvermögen“. Den Befreiungen (Hauptwohnsitzbefreiung alt und neu, Befreiung für selbst hergestellte Gebäude) kommt in Zukunft eine große Bedeutung zu. Die ab 1.1.2013 zu erhebende Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist unter bestimmten Voraussetzungen von Rechtsanwälten und Notaren selbst zu berechnen und zu entrichten. Die Besteuerung von Immobilien im Betriebsvermögen wird ebenso dargestellt wie die steuerlichen Konsequenzen aus Erbschaften und Schenkungen. Der Immobilienbesteuerung bei Privatstiftungen ist ein Sonderkapitel gewidmet. Die Erläuterung der Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, der Umsatzsteuer sowie eine volkswirtschaftliche Analyse runden die gesamthafte Betrachtung ab. Mit den geplanten Änderungen durch das AbgÄG 2012 zum Download!

      Die neue Immobiliensteuer nach dem StabG 2012
    • Der Autor geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen „Kreditinstitute iSd Bankwesengesetzes“ (§ 9 Abs 3 TS 3) und „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit iSd Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (§ 9 Abs 3 TS 4 KStG 1988) an der Unternehmensgruppe teilnehmen können. Er erörtert dabei im Detail die Bestimmungen des § 9 Abs 3 TS 3 und TS 4 KStG 1988. Da Kreditinstitute – und zwar insbesondere in der Rechtsform der Sparkasse – und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit von der Möglichkeit ausgeschlossen sind, Gruppenmitglieder sein zu können, geht der Autor außerdem der Frage nach, ob dieser Ausschluss – vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes – sachgerecht ist. Schließlich zeigt der Autor, dass die – insbesondere für den Bankensektor nachteiligen – Mindestbeteiligungsvoraussetzungen bei Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft gemäß § 9 Abs 4 TS 4 KStG 1988 (40% bzw 15%) verfassungswidrig sind. Dieses Buch ist ein Auszug aus der Habilitationsschrift von Christoph Urtz „Die Anwendungsvoraussetzungen der Gruppenbesteuerung“, die ebenfalls im Verlag LexisNexis erscheinen wird.

      Kreditinstitute und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in der Gruppenbesteuerung