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Kerstin Sundseth

    Natura 2000 in der alpinen Region
    Die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie
    Die EU-Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie
    Natura 2000 : ochrana biodiverzity Evropy
    • Die EU-Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie bilden die Eckpfeiler der europäischen Naturschutzgesetzgebung. Die Richtlinien stellen die ehrgeizigste und umfangreichste Initiative dar, die jemals zur Erhaltung des Naturerbes in Europa unternommen wurde. Die allgemeine Zielsetzung der beiden Richtlinien besteht darin sicherzustellen, dass die unter ihren Schutz fallenden Arten und Lebensräume in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten innerhalb der EU in einem günstigen Erhaltungszustand bewahrt werden bzw. dass ein solcher Zustand wiederhergestellt wird. Daher geht es um mehr, als ihren weiteren Rückgang oder ihr Verschwinden aufzuhalten: Die Arten und Lebensräume sollen sich so weit erholen, dass sie langfristig gedeihen können.

      Die EU-Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie