Das neue Datenschutzrecht
Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz in der Praxis
Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30. Juni 2017 wurde die größte nationale Datenschutzrechtsreform der letzten Jahrzehnte eingeleitet, die auf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz (JI-RL) basiert. Die DS-GVO umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe, während das novellierte BDSG 85 Paragraphen beinhaltet. Das Zusammenspiel von DS-GVO und BDSG sowie die neuen Datenschutzpflichten und -rechte sind umstritten. Das europäische und deutsche Datenschutzrecht wird in drei Konstellationen anwendbar sein: 1. Im Bereich der DS-GVO bildet sich die Rechtslage aus europäischem und nationalem Recht, insbesondere dem neuen BDSG, das zahlreiche „Öffnungsklauseln“ konkretisiert. 2. Im Bereich der JI-RL ist vorrangig das nationale Recht, insbesondere das neue BDSG, heranzuziehen. 3. In Bereichen außerhalb von DS-GVO und JI-RL ist nationales Recht weitgehend isoliert anwendbar. Der neue Praxisleitfaden stellt die Grundzüge des neuen Rechts verständlich dar und behandelt die Neuregelungen durch die DS-GVO und das BDSG. Zudem werden die praktischen Auswirkungen wichtiger Entscheidungen des EuGH und des BVerfG erörtert. Der Leitfaden richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Datenschutzbeauftragte, Behördenmitarbeiter und Richter.
