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Erol Rudolf Pohlreich

    "Ehrenmorde" im Wandel des Strafrechts
    Das rechtliche Gehör im Strafverfahren
    • Anhand jeweils eines strafprozessualen Problems nähert sich Erol Pohlreich den drei Stufen des Grundrechts auf rechtliches Gehör: Informationsanspruch, Äußerungsrecht, Berücksichtigungspflicht. Steht Art. 103 Abs. 1 GG tatsächlich, wie das Bundesverfassungsgericht meint, der Einführung eines „in camera“-Verfahrens in die StPO entgegen? Welche Anforderungen stellt das vom rechtlichen Gehör erfasste Äußerungsrecht an den gerichtlichen Umgang mit Beweisanträgen? Und wie weit reicht die aus dem rechtlichen Gehör abzuleitende Begründungspflicht im strafgerichtlichen Revisionsverfahren? Insgesamt plädiert Erol Pohlreich für eine stärkere Orientierung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am Zweck des Art. 103 Abs. 1 GG, das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen.

      Das rechtliche Gehör im Strafverfahren
    • Sogenannte „Ehrenmorde“ zählen zu den Projektionsflächen für die Kritik an der gescheiterten deutschen Integrationspolitik. Als Beitrag zur Versachlichung der Integrationsdebatte untersucht Erol Rudolf Pohlreich „Ehrenmorde“ unter verschiedenen Aspekten. Noch vor der rechtlichen Würdigung dieser Delikte erklärt er anhand der türkischen Kultur die soziokulturellen, religiösen und statistischen Hintergründe. Neben der Bestrafung von „Ehrenmorden“ in mediterranen Rechtsordnungen liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Darstellung der deutschen Rechtslage. Dabei dient das Phänomen „Ehrenmord“ der Erörterung der Frage, inwieweit fremdkulturelle Tötungsmotive niedrige Beweggründe im Sinne von § 211 StGB sein können. Nach einer kritischen Sichtung einschlägiger BGH-Entscheidungen und Lehrmeinungen favorisiert Pohlreich einen Ansatz, demzufolge ein fremdkultureller Hintergrund den Täter nicht schon als solcher entlastet.

      "Ehrenmorde" im Wandel des Strafrechts