Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Steffen Ott

    Die Vertreterbetriebsstätte nach OECD-MA
    Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des Selbstdopings im Leistungssport
    Altstadterneuerung in Diktaturen
    • Altstadterneuerung in Diktaturen

      Ein städtebauliches Erbe Europas

      • 192pages
      • 7 heures de lecture

      Die Altstadterneuerung in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg wurde von europäischen Diktaturen als wichtiges Politikinstrument genutzt. Altstädte wurden als unansehnlich wahrgenommen, was zu massiven Abrissen historischer Gebäude führte, um Platz für neue, repräsentative Bauprojekte zu schaffen. Gleichzeitig strebten die Regime auch danach, bedeutende historische Stätten zu bewahren und sie als Symbole vergangener Größe zu inszenieren. Diese Ambivalenz zwischen Zerstörung und Erhalt prägte das Stadtbild und die gesellschaftliche Struktur der damaligen Zeit.

      Altstadterneuerung in Diktaturen
    • Doping im Leistungssport hat sich in den letzten Jahren zu einem regelrechten Dauerthema entwickelt, das innerhalb gewisser Abstände – abhängig von der jeweils aktuell bestehenden Erregung der Sportöffentlichkeit – mehr oder weniger intensiv in der Politik diskutiert wird. Die Arbeit konzentriert sich auf die Zentralgestalt des Dopinggeschehens, den sich selbst dopenden Sportler, und beschäftigt sich mit der nach wie vor ungeklärten Frage, ob Selbstdoping als strafwürdiges Verhalten in Betracht kommt. Dabei werden zunächst Begriff, Geschichte und Definition des Dopings erörtert, wobei speziell Doping als (Straf-) Rechtsbegriff im Falle einer Inkriminierung des Selbstdopings herausgearbeitet wird. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit sich dopende Sportler nach geltendem Recht in Deutschland und in anderen Ländern bereits heute strafbar machen. Schwerpunkt im Hauptteil der Untersuchung bildet die Frage nach dem zu schützenden Rechtsgut einer Strafnorm gegen Selbstdoping.

      Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des Selbstdopings im Leistungssport
    • In der Praxis der internationalen Steuerplanung ist der Einsatz eines Vertreters in einem anderen DBA-Staat mit vielen Unsicherheiten behaftet. So stellt sich zunächst die Frage, ob der Einsatz des Vertreters zur Begründung einer Vertreterbetriebsstätte in dem anderen Staat führt. Wenn ja, welcher Gewinn ist ihr zuzuordnen? Ist das Unternehmen zur Buchführung für die Vertreterbetriebsstätte verpflichtet? Diesen und weiteren Fragen, die in der bisherigen wissenschaftlichen Diskussion nur selten Gegenstand vertiefter Ausführungen waren, widmet sich diese Untersuchung. Hierdurch soll insbesondere ein Beitrag zur Planungssicherheit in der Praxis geleistet werden.

      Die Vertreterbetriebsstätte nach OECD-MA