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Gerhard Benz

    Das Recht der Jugendhilfe aus verfassungs- und sozialrechtlicher Sicht
    VINUM Weinguide Deutschland 2018
    • Rot? Weiß? VINUM ist beides! Joel Payne und Carsten Henn haben mit ihrem Team erfahrener Verkoster die nteressantesten Weingüter Deutschlands ausgewählt und bewertet. Internationale Stars, unkonventionelle Newcomer - im VINUM Weinguide Deutschland soll kein Weingut von Bedeutung fehlen. Rund 11.000 bewertete Weine, Informationen zu jedem Gut, Weintrends und Trinktipps: VINUM ist als Buch und App das neue Must-have für jeden Weinliebhaber!

      VINUM Weinguide Deutschland 2018
    • Die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 markierte einen grundlegenden Perspektivenwechsel in der Jugendhilfe. Anstelle der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie der Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung, rückte die Leistungsverwaltung in den Vordergrund. Ziel war es, die Förderung und Integration junger Menschen in die Gesellschaft durch vielfältige Hilfsangebote zu verbessern. Verfassungsrechtlich ist dieser Wandel bedeutend, da die Erziehungsverantwortung der Eltern prioritär ist und die Förderung sowie der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen (Art. 6 Abs. 2, 3 GG). Diese Schutzverpflichtung ist in Art. 2 Abs. 1 GG verankert, da Kinder als eigenständige Träger von Persönlichkeitsrechten gelten. Die Förderung der elterlichen Verantwortung unterstützt somit auch die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Das Gesetz berücksichtigt die wachsende Mündigkeit junger Menschen durch Beteiligungs- und Mitspracherechte. Eingriffe in die elterliche Sorge zum Schutz des Kindeswohls sind dem Familiengericht vorbehalten (§ 1666 BGB), mit Ausnahme der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII als vorläufige Schutzmaßnahme. Angesichts aktueller Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung werden in dieser Studie die verschiedenen Aspekte von Kindeswohlgefährdung aus verfassungs- und jugendhilferechtlicher Perspektive beleuchtet, wobei das Spannungsf

      Das Recht der Jugendhilfe aus verfassungs- und sozialrechtlicher Sicht