Guido Jansen Livres





Die Frage, welche Beteiligungsrechte dem Betriebsrat während der Tarifauseinandersetzung zustehen, ist im Schnittfeld von Arbeitskampf- und Betriebsverfassungsrecht angesiedelt. Jansen weist nach, daß eine rechtsfortbildende Angleichung der konkurrierenden Rechtsgebiete erforderlich ist. Diese Angleichung wird mit Hilfe des Paritätsprinzips bewerkstelligt, das auf neuartige Weise konkretisiert wird: Den Ausgangspunkt der Paritätsbewertung bildet die formelle Kampfmittelparität der sozialen Gegenspieler, die durch eine materielle Paritätskontrolle zu ergänzen ist. Danach sind Arbeitskampfmaßnahmen des Arbeitgebers von der betrieblichen Mitbestimmung freizustellen. Dies gilt, wie der Autor umfassend darlegt, nicht nur für die Aussperrung, sondern auch für Maßnahmen im Rahmen einer Weiterproduktionstaktik, mit denen der Arbeitgeber die Fortsetzung der Betriebstätigkeit während eines Streiks anstrebt. Das Problem der Arbeitskampffernwirkungen wird in einem gesonderten Kapitel eingehend untersucht.
Die Untersuchung analysiert umfassend die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Maßstäbe zur Ermittlung der Kosten für Energieversorgungsnetze, die die Basis für die Genehmigung der Netzentgelte bzw. die Festlegung der Erlösobergrenzen im Rahmen der Anreizregulierung bilden. In einem ersten Teil werden die allgemeinen Vorgaben für angemessene Entgelte untersucht, wie sie sich u. a. aus dem Europarecht, dem Verfassungsrecht und dem Kartellrecht unter Rückgriff auf verschiedene wirtschaftswissenschaftliche Konzepte ableiten lassen. Hierauf aufbauend werden die gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes für die Netzentgeltkalkulation eingehend behandelt. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Umsetzung dieser Vorgaben durch die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas untersucht. In diesem Rahmen wird insbesondere die bisherige Entscheidungspraxis der Regulierungsbehörden und Gerichte kritisch gewürdigt. Der Autor zeigt auf, dass die bislang vorherrschende Auslegung der Entgeltverordnungen an verschiedenen Stellen zu unsachgerechten Ergebnissen führt, die die Angemessenheit der ermittelten Entgelte in Frage stellen und die Rentabilität des Netzbetriebs gefährden.