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Eva Maria Kremer

    Darf ich Gott um rote Schuhe bitten?
    Wir Kinder aus der dritten Welt
    Pau-de-Arara=Der Papageienkäfig
    Andenschnee
    Bittere Bonbons
    Wo das Lächeln weint
    • Die Geschichte des thailändischen Bauernmädchens Lotus, das mit 17 Jahren zur Unterhaltssicherung der Familie in die Stadt zieht und bei der Schwester unterkommt, die als Go-Go-Girl und Prostituierte arbeitet.

      Wo das Lächeln weint
    • Erst im Schweizer Gefängnis wird sich Carlo (20) aus Kolumbien seiner Abhängigkeit von der Drogenmafia bewusst.

      Andenschnee
    • Nicht überall auf der Welt verbringen Kinder ihre Kindheit so, wie das bei uns üblich ist. Global gesehen ist ein grosser Teil gezwungen, hart zu arbeiten - sei es, um sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sei es, um mitzuhelfen, die eigene Familie zu ernähren.Eva-Maria Kremer lässt Kinder aus verschiedensten Ländern der Dritten Welt erzählen, wie ihr Alltag aussieht. Dadurch will sie bei unseren Kindern Verständnis wecken für die Sorgen un Nöte Gleichaltriger zum Beispiel in Kolumbien, Thailand, Indien, Sri Lanka, Südafrika, usw.

      Wir Kinder aus der dritten Welt
    • Dies ist die Geschichte der jungen Inderin Sheela, die 18jährig von ihrem Vater verheiratet wird und ermordet werden soll, weil sie der Familie ihres Ehemannes zu wenig Mitgift eingebracht hat.

      Brennende Bräute
    • Enteignung von Kirchengebäuden

      • 169pages
      • 6 heures de lecture

      Der Schutz von Kirchengebäuden vor Enteignung ist Gegenstand dieser Untersuchung, deren Grundlage die in Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV normierte Kirchengutsgarantie bildet. Das Grundgesetz hat keine eigenen kirchenrechtlichen Regelungen getroffen, sondern die der Weimarer Reichsverfassung inkorporiert. Aufgezeigt wird daher nicht nur, welcher Schutzgehalt Art. 138 Abs. 2 WRV im veränderten verfassungsrechtlichen Gefüge zukommt, sondern auch das Verhzukommt, sondern auch das Verhältnis zur Eigentumsgarantie in Art. 14 GG. Dazu werden verfassungsgeschichtliche Hintergründe sowie die unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur erörtert. Schließlich werden Grundlagen für eine Enteignung und die Vorgehensweise für eine Entschädigung aufgezeigt.

      Enteignung von Kirchengebäuden
    • Die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) umfasst den Teil des Boden- und Baurechts, der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt und durch das Baugesetzbuch geregelt ist. Sie fasst das Bauordnungsrecht des Landes zusammen und enthält wichtige Gerichtsentscheidungen sowie Anregungen aus Fortbildungsveranstaltungen. Ein Anhang mit praxisrelevanten Vorschriften ergänzt die Kommentierung. Der Kommentar, verfasst von Praktikern für Praktiker, behandelt die zahlreichen Gesetzesänderungen im bauordnungsrechtlichen Bereich. Ziel ist es, den Leser in dieses komplexe Rechtsgebiet einzuführen und die Zusammenhänge verständlich zu machen. Das Werk dient als Arbeits- und Orientierungshilfe für Bauordnungs- und Bauaufsichtsbehörden, Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige, Bauunternehmen, Bildungseinrichtungen, Gerichte, Anwälte sowie interessierte Bürger. Der Kommentar wird von einem erfahrenen Autorenteam fortgeführt, darunter Professoren und Rechtsanwälte, die an Fachhochschulen und in der Praxis tätig sind.

      Bauordnung Nordrhein-Westfalen