Band VII: Aufgaben, Organisation und öffentliche Sachen
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Die umfassende Edition des Verwaltungsrechts besteht aus 12 Bänden und wird von zwei Herausgebern sowie rund 250 Autor*innen erstellt. Sie betrachtet das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht in seiner Gesamtheit und deren Wechselwirkungen. Das Handbuch richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler und bietet eine enzyklopädische Aufbereitung des Rechtsstoffs. Es analysiert die rechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute sowie deren historische und dogmatische Grundlagen und beleuchtet die europäische und internationale Vernetzung des Verwaltungsrechts.
Untersuchungen zur völkerrechtlichen, europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Relevanz eines neuen politischen Leitbildes
Guy Beaucamp untersucht das Verhältnis des Konzepts des sustainable development zur Rechtsordnung. Dabei geht er zum einen der Frage nach, inwieweit das Konzept der zukunftsfähigen Entwicklung bereits verrechtlicht ist. Zum anderen untersucht er, welche Möglichkeiten de lege ferenda zur Verfügung stehen, um das Konzept in die Rechtsordnung einzubauen. Während das Völkerrecht noch am Anfang einer Verrechtlichung steht, hat der Amsterdamer Vertrag das Zukunftsfähigkeitskonzept an vielen Stellen in das Europarecht aufgenommen. Wichtige Teilaussagen des Konzepts lassen sich auch im deutschen Verfassungsrecht wiederfinden, wobei die institutionelle Absicherung der langfristigen Orientierung sowie die Integration sozialer, ökonomischer und ökologischer Belange verbessert werden müßte. Das deutsche Verwaltungsrecht bietet ein uneinheitliches Bild. Während das Raumordnungsgesetz und das Bundeswaldgesetz vielversprechende Ansätze enthalten, erweisen sich zahlreiche andere Gesetze (Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz, Wasserhaushaltsgesetz) als wenig erfolgreich, wenn es um die Umsetzung einer zukunftsfähigen Entwicklung geht. Ein unter der Bezeichnung Stoffstromrecht diskutiertes Reformmodell für das Verhältnis von Wirtschaft und Umwelt hat ebenfalls nur ein sehr geringes Echo in den relevanten Verwaltungsgesetzen (Bundes-Immissionsschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) gefunden.
Das Buch richtet sich an Fortgeschrittene, d. h. Studierende, die sich mit den Inhalten des öffentlichen Rechts bereits beschäftigt haben. Der Text eignet sich zur Wiederholung und Verständniskontrolle, etwa vor Klausuren, als Basismaterial für private Arbeitsgruppen oder in Vorbereitung einer mündlichen Prüfung.
Das Buch stellt das methodische Handwerkszeug der Rechtsanwendung kompakt und verständlich vor. Neben Themen wie der Struktur von Normen, der Subsumtion, der Auslegung oder der Rechtsfortbildung beschäftigt sich der Text auch mit praktischen Fragen der juristischen Arbeitstechnik beim Schreiben von Klausuren, Haus- und Themenarbeiten. Da Kerngehalte der Rechtsmethodik dargestellt werden eignet sich das mit zahlreichen Grafiken versehene Buch sowohl für Studierende der Rechtswissenschaft an Universitäten als auch für Studierende mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt an sonstigen Hochschulen.
Die 2. Auflage des eingeführten Kommentars zum Hamburgischen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG) wurde um eine Kommentierung des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) erweitert. Das Autorenteam bringt in gewohnter Weise wissenschaftliche und praktische Erfahrungen in die Bearbeitung ein. Die Erfordernisse der täglichen Polizeiarbeit bilden den Maßstab für die Kommentierung. Die Darstellung berücksichtigt sowohl den aktuellen Stand der Gesetzgebung als auch die Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung, insbesondere die seit der Vorauflage zahlreich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Werk eignet sich somit nicht nur für die Bediensteten der Polizei- und Ordnungsbehörden. Ebenso werden Polizeibeamtinnen und -beamte in der Aus- und Fortbildung sowie Studierende der Rechtswissenschaften das Werk schnell schätzen. Ferner unterstützt der Kommentar Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaften sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei ihrer täglichen Arbeit.