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Olaf Christoph Achtelik

    MaRisk-Compliance
    Aufsicht durch die EZB
    Sicherheiten-Management nach neuer SolvV & MaRisk
    Bankenaufsichtliche Bezüge der Digitalisierung
    Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement
    Kreditsicherung nach der CRR
    • Im November 2014 übernahm die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufsicht über die Banken in der Eurozone. Zwar nimmt die EZB-Bankenaufsicht direkt nur die Aufsicht über rund 120 bedeutende Institute bzw. Gruppen wahr, allerdings gibt sie auch den Rahmen vor, in dem sich die Aufsichtstätigkeit der nationalen Bankenaufseher bei der Aufsicht über weniger bedeutende Institute bewegen darf. Somit hat die Aufsichtstätigkeit der EZB auch für die Masse der weniger bedeutenden Institute erste Auswirkungen gezeigt. Fünf Jahre nach der ersten Auflage wird nunmehr mit der zweiten nicht nur ein Überblick über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) mit der EZB an der Spitze gegeben. Es werden insbesondere im Hinblick auf die deutschen Genossenschaftsbanken auch die ersten praktischen Erfahrungen mit der EZB-Bankenaufsicht und dem SSM berücksichtigt und dargestellt. Abgerundet wird das Werk durch die Wiedergabe der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, soweit diese Gegenstand der Ausführungen sind. Die Erläuterungen des Autors orientieren sich am Rechtsstand und dem Stand der Diskussionen vom Juni 2019.

      Aufsicht durch die EZB
    • Mit der MaRisk-Novelle, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, wurden erstmals spezifische Vorgaben für die MaRisk-Compliance-Funktion in Deutschland etabliert. Diese Funktion ist Teil des internen Kontrollsystems und hat die Aufgabe, Risiken zu minimieren, die aus der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben entstehen können, und die Geschäftsleitung bei der Umsetzung dieser Vorschriften zu unterstützen. Die Novelle vom 27. Oktober 2017 konkretisierte die Anforderungen an die MaRisk-Compliance, insbesondere hinsichtlich ihrer organisatorischen Einordnung und Auslagerung. Parallel dazu wurden die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Internen Governance überarbeitet, die ebenfalls relevante Regelungen für die Compliance enthalten. Die Broschüre bietet eine systematische Darstellung der verschiedenen Aspekte der MaRisk-Compliance-Funktion und dient sowohl erfahrenen MaRisk-Compliance-Beauftragten als Nachschlagewerk als auch Neueinsteigern als Übersicht. Sie beschreibt die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Befugnisse der MaRisk-Compliance-Funktion sowie die Möglichkeiten der Auslagerung. Praktische Erfahrungen der letzten Jahre werden integriert, und die verfügbaren Arbeitshilfen werden erläutert. Ein zentrales Anliegen ist es, das Proportionalitätsprinzip zu betonen, insbesondere für kleine und mittlere Genossenschaftsbanken, und nicht alle Best Practices als für alle Institute maßgeblich anzusehen.

      MaRisk-Compliance
    • EMIR - Regeln für Derivate

      Eine Einführung für die genossenschaftliche Finanzgruppe

      Im August 2012 trat die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Kraft, um Probleme im Zusammenhang mit OTC-Derivaten, die während der Finanzkrise auftraten, durch verbesserte Transparenz und erhöhte Eigenkapitalunterlegung zu vermeiden. Im Gesetzgebungsverfahren wurden erhebliche Erleichterungen für die genossenschaftliche FinanzGruppe erzielt, wie die Ausnahme von der Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien (CCP) für OTC-Derivatekontrakte zwischen Mitgliedern der BVR-Sicherungseinrichtung. Dennoch gelten für diese Kontrakte Vorschriften zur Meldung an Transaktionsregister und zur Risikominderung. Primärinstitute bieten kleinen und mittleren Unternehmen Absicherungsgeschäfte an, für die besondere Regelungen existieren. Diese Einführung behandelt praxisrelevante Fragestellungen und lässt organisatorische Anforderungen an CCPs oder Transaktionsregister außen vor. Die zweite Auflage reflektiert den Stand der Rechtslage und Diskussionen im August 2017 und behandelt den Vorschlag der EU-Kommission vom 4. Mai 2017 zur Überarbeitung der EMIR. Dieser Vorschlag sieht eine einseitige Meldepflicht vor, ermächtigt ESMA zur Vorschlagserstellung technischer Standards und ermöglicht die Aussetzung der Clearingverpflichtung in besonderen Fällen.

      EMIR - Regeln für Derivate
    • Der vorliegende Band behandelt die dritte und letzte Säule der europäischen Bankenunion, die Einlagensicherung. Nach der Finanzkrise setzte sich die Europäische Kommission das Ziel, die Einlagensicherung in Europa zu vergemeinschaften. Dies führte zur Verabschiedung harmonisierter Regelungen, die in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) umgesetzt wurden. Im November 2015 wurde jedoch erneut eine vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, bekannt als EDIS, angestoßen, die seither intensiv diskutiert wird. Die neuen Regelungen bringen grundlegende Veränderungen für die Sicherungssysteme in Europa und insbesondere für das institutsbezogene Sicherungssystem der deutschen Genossenschaftsbanken mit sich. Während das bewährte System der Institutssicherung im genossenschaftlichen Sektor erhalten blieb, müssen amtlich anerkannte Systeme nun sicherstellen, dass die Regelungen zur Einlegerentschädigung eingehalten werden. Dies führt zur Weiterentwicklung der Sicherungssysteme beim BVR, einschließlich der Einführung der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) im Juli 2015, die sich auf die gesetzliche Einlagensicherung konzentriert. Das Werk zielt darauf ab, die Vorgaben zur Einlagen- und Institutssicherung im Kontext der Bankenunion zu analysieren, einen Überblick über die Rechtsgrundlagen zu geben und die neuen Regelungen zur Einlegerentschädigung darzustellen, mit besonderem Fokus auf die Neugestaltung der I

      Einlagen- und Institutssicherung
    • Seit Basel II können bestimmte Kreditsicherheiten dazu verwendet werden, die Eigenmittelunterlegung für das Kreditrisiko und die Anrechnung des Kredites auf die Großkreditobergrenzen zu verringern. Dazu müssen aber sowohl die Sicherheit als auch die Sicherheitenvereinbarung bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind durch Basel III bzw. die CRR nochmals gestiegen. Insbesondere müssen Banken die Durchsetzbarkeit der Sicherheitenvereinbarung mittels eines Rechtsgutachtens nachweisen. Dieses Werk stellt zunächst die regulatorischen Anforderungen an die Kreditrisikominderung durch Sicherheiten dar. Ausgehend von den Sicherheitenvordrucken des Deutschen Genossenschaftsverlags, die von den Volksbanken und Raiffeisenbanken überwiegend zur Bestellung von Sicherheiten verwendet werden, werden die wichtigsten Sicherheiten, die zur Kreditrisikominderung genutzt werden können, dargestellt. Dabei werden auch Mustervorschläge für entsprechende Rechtsgutachten unterbreitet. Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die Darstellung der aufsichtlichen Verfahren, die von den genossenschaftlichen Primärbanken tatsächlich genutzt werden.

      Kreditsicherung nach der CRR
    • Anknüpfend an Band 49 der BVR-Bankenreihe soll mit dem vorliegenden Werk die zweite wichtige Säule der europäischen Bankenunion in Form gemeinsamer Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen für genossenschaftliche Banken, dargestellt und erläutert werden. Das vorliegende Werk hat sich zum Ziel gesetzt, die Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in den Kontext der Bankenunion einzuordnen, einen Überblick über die Rechtsgrundlagen zu verschaffen, die in diesem Kontext relevanten Behörden und deren Aufgaben vorzustellen und die wesentlichen neuen Pflichten der Institute herauszuarbeiten. Besonderer Stellenwert kommt in diesem Kontext auch der Bedeutung von Institutssicherungssystemen wie der Sicherungseinrichtungen des BVR, insbesondere der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) zu, deren Aufgabe bekanntlich auch in der Prävention und notfalls Sanierung angeschlossener Institute besteht und die vor diesem Hintergrund auch die Sanierungsplanung mit befreiender Wirkung für die ihr angeschlossenen Institute übernehmen wird.

      Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten