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Gian Sandro Genna

    Auflösung und Liquidation der Ehegattengesellschaft
    Erbrecht
    • Der «SPR»-Band IV/1 «Erbrecht, 1. Halbband» enthält eine Abhandlung von Stephan Wolf und Gian Sandro Genna zum Erbrecht. Jährlich wechseln in der Schweiz Vermögenswerte in der Höhe von zweistelligen Milliardenbeträgen durch Erbgang ihre Rechtsträger. Ein entsprechend hoher Stellenwert kommt dem Erbrecht im Rechtsalltag zu. Mit dem vorliegenden Band, der im Rahmen des renommierten Handbuchs «Schweizerisches Privatrecht» erscheint, liegt der erste Teil einer vollständig neuen, systematischen Darstellung des Erbrechts vor, die in der Lehre neben den Kommentierungen einen bedeutsamen Platz einnehmen wird. Inhalt Behandelt werden in diesem ersten Band die Grundlagen des Erbrechts und, der Systematik des Gesetzes folgend, die gesetzlichen Erben, die Verfügungen von Todes wegen, Willensvollstreckung, Ungültigkeit und Herabsetzung von Verfügungen.

      Erbrecht
    • Die Bedeutung der einfachen Gesellschaft unter Ehegatten (Ehegattengesellschaft) in der Schweiz ist gross. Entsprechend häufig stellen sich in Advokatur, Notariat und Justiz komplexe materiell- und prozessrechtliche Fragen zur Auflösung und Liquidation der Ehegattengesellschaft, insbesondere bei Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Auflösung und Liquidation der Ehegattengesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des (internationalen) Zivilprozessrechts der Schweiz darzustellen und dabei - mit einem konsequent praktisch-pragmatischen Ansatz - bisher kaum behandelten Problemen und Einzelfragen auf den Grund zu gehen. Berücksichtigt werden in erster Linie das Gesellschafts-, Ehegüter-, Sachen- und Zivilprozessrecht, wobei allgemeine dogmatische Ausführungen zur einfachen Gesellschaft, zum Gesamteigentum und zum ehelichen Güterrecht auf ein Minimum beschränkt bleiben und ein Schwergewicht auf den (international)zivilprozessualen Fragen liegt. Integral berücksichtigt werden der Entwurf der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 28. Juni 2006 und die Neufassung des Lugano-Übereinkommens vom 30. Oktober 2007.

      Auflösung und Liquidation der Ehegattengesellschaft