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Till Bremkamp

    Causa
    BeurkG
    Anlagen zur notariellen Urkunde
    • Zum Werk Dieser neue Kommentar erläutert umfassend und fundiert das Beurkundungsgesetz (BeurkG), die Neufassung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) und die Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV). Die Kommentierung steht im Lichte der umfassenden Änderungen des notariellen Verfahrensrechts durch die Gesetzezur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammerzur Modernisierung des notariellen Berufsrechts sowiezur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Letzteres führt zum 1.8.2022 erstmalig im deutschen Notariat das Videobeurkundungsverfahren ein. Vorteile auf einen Blickübersichtliche dreistufige Kommentierungverfasst von jungen Berufsträgern, von denen viele in den berufsständischen Vertretungen beschäftigt sind oder warenbesondere Praxisnähe Zielgruppe Für Notariate, Anwaltsnotariate, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Gerichte.

      BeurkG
    • Welche Bedeutung hat der Zweck im Recht? Mit Blick auf das Privatrecht versucht der Verfasser eine Antwort zu geben und zeichnet dazu zunächst die Entwicklungsgeschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsdenkens von den Römern bis zur Gegenwart nach. Dabei stellt sich heraus, dass gerade die durch alle Rechtsepochen hindurch zu beobachtende Beschäftigung mit dem Zweck des Handelns einen maßgeblichen Beitrag zur Anerkennung des Prinzips der Vertragsfreiheit leistete. Diese Erkenntnis erlaubt es, auch für das deutsche bürgerliche Recht den Zweck als einen Grundpfeiler der geltenden Vertragsrechtssystematik zu begreifen. Anhand der Elemente der Zweckvereinbarung und Zweckerreichung lässt sich nach Überzeugung des Autors ein in sich geschlossenes System von kausalem und abstraktem Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft begründen, fügen sich verschiedenste Vertragsrechtsinstitute in ein Gesamtsystem, als dessen Maßstab allein der mit dem Vertrag verfolgte Zweck fungiert.

      Causa